KARLRUHE/BERLIN (dpa) — Die Kiefer wächst in Nachbars Garten hinein. Darf der einfach zur Schere greifen? Das sei sein Recht zur Selbst­hil­fe, urteilt der Bundesgerichtshof.

Ein Nachbar darf Äste eines Baumes abschnei­den, die in seinen Garten hinein­ra­gen. Dies gilt selbst dann, wenn ein Baum dadurch abster­ben könnte.

Der Bundes­ge­richts­hof (BGH) bestä­tig­te am Freitag das im Bürger­li­chen Gesetz­buch vorge­se­he­ne Recht zur Selbst­hil­fe in einem solchen Fall (Az. V ZR 234/19). Er hob ein Urteil des Landge­richts Berlin auf und verwies es zur Neuver­hand­lung zurück. Der BGH beton­te zugleich: Das Selbst­hil­fe­recht könne aber durch natur­schutz­recht­li­che Regelun­gen einge­schränkt sein, etwa durch Baumschutzsatzungen.

Damit unter­lag vor dem obers­ten deutschen Zivil­ge­richt ein Grund­stück­ei­gen­tü­mer, der sich dagegen gewehrt hatte, dass seine Kiefer vom Nachbarn beschnit­ten wird. Er hatte damit argumen­tiert, dass der Baum dann nicht mehr stabil stehe oder
sogar abster­ben könne. Im Mittel­punkt des Rechts­streits stand eine vier Jahrzehn­te alte Schwarz­kie­fer in Berlin, deren Äste seit langem auf das Nachbar­grund­stück ragen.