BIBERACH — Auch im Jahr 2023 können Familien mit dem Landesfamilienpass unterschiedliche Vergünstigungen für den Besuch von staatlichen Schlössern, Gärten und Museen und anderen nichtstaatlichen Einrichtungen in Anspruch nehmen.
In den Landesfamilienpass können neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden, wie zum Beispiel ein getrenntlebender leiblicher Elternteil, die Großeltern oder ein Familienbegleiter beziehungsweise eine Familienbegleiterin. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Familien erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (ab 50 Prozent) in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Kinderzuschlags‑, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Familien, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, können die Gutscheine für 2023 kostenlos unter Vorlage des bisher ausgestellten Familienpasses erhalten. Diese Gutscheinkarten berechtigen in Verbindung mit einem Landesfamilienpass zum unentgeltlichen beziehungsweise ermäßigten Besuch der teilnehmenden Einrichtungen.
Den Landesfamilienpass sowie die Gutscheine erhalten Familien mit Wohnsitz in Biberach beim Bürgeramt im Biberacher Rathaus, Marktplatz 7/1. Die Öffnungszeiten sind montags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr; dienstags, donnerstags, freitags und samstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und mittwochs von 8.30 bis 18 Uhr.
Familien, die in den vier Biberacher Teilorten wohnen, bekommen die Gutscheine sowie den Landesfamilienpass bei den jeweiligen Ortsverwaltungen.
Für den Besuch des Bürgeramts im Rathaus ist es aktuell zwingend erforderlich, vorab einen Termin unter www.biberach-riss.de/termin-online-reservieren oder über den abgebildeten QR-Code zu buchen. Alternativ kann ein Termin auch telefonisch unter 07351/51–100 vereinbart werden.
Info:
Eine Liste aller teilnehmenden Einrichtungen und Partner in Baden-Württemberg, die einen kostenfreien oder ermäßigten Eintritt bieten, gibt es unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass.