BIBERACH — Auch im Jahr 2023 können Famili­en mit dem Landes­fa­mi­li­en­pass unter­schied­li­che Vergüns­ti­gun­gen für den Besuch von staat­li­chen Schlös­sern, Gärten und Museen und anderen nicht­staat­li­chen Einrich­tun­gen in Anspruch nehmen.

In den Landes­fa­mi­li­en­pass können neben einer berech­tig­ten Person bis zu vier weite­re erwach­se­ne Begleit­per­so­nen einge­tra­gen werden, wie zum Beispiel ein getrennt­le­ben­der leibli­cher Eltern­teil, die Großel­tern oder ein Famili­en­be­glei­ter bezie­hungs­wei­se eine Famili­en­be­glei­te­rin. Von den einge­tra­ge­nen Perso­nen können bei Ausflü­gen aber höchs­tens zwei Erwach­se­ne zusam­men mit den Kindern die Vergüns­ti­gun­gen des Landes­fa­mi­li­en­pas­ses in Anspruch nehmen.

Einen Landes­fa­mi­li­en­pass können folgen­de Famili­en erhalten:

  • Famili­en mit mindes­tens drei kinder­geld­be­rech­ti­gen­den Kindern, die mit ihren Eltern in häusli­cher Gemein­schaft leben
  • Famili­en mit nur einem Eltern­teil, die mit mindes­tens einem kinder­geld­be­rech­ti­gen­den Kind in häusli­cher Gemein­schaft leben
  • Famili­en, die mit mindes­tens einem kinder­geld­be­rech­ti­gen­den schwer behin­der­ten Kind (ab 50 Prozent) in häusli­cher Gemein­schaft leben
  • Famili­en, die Kinderzuschlags‑, Wohngeld- oder Hartz IV-berech­tigt sind und mit mindes­tens einem kinder­geld­be­rech­ti­gen­den Kind in häusli­cher Gemein­schaft leben
  • Famili­en, die Leistun­gen nach dem Asylbe­wer­ber­leis­tungs­ge­setz erhal­ten und mit mindes­tens einem Kind in häusli­cher Gemein­schaft leben.

Famili­en, die bereits einen Landes­fa­mi­li­en­pass besit­zen, können die Gutschei­ne für 2023 kosten­los unter Vorla­ge des bisher ausge­stell­ten Famili­en­pas­ses erhal­ten. Diese Gutschein­kar­ten berech­ti­gen in Verbin­dung mit einem Landes­fa­mi­li­en­pass zum unent­gelt­li­chen bezie­hungs­wei­se ermäßig­ten Besuch der teilneh­men­den Einrichtungen.

Den Landes­fa­mi­li­en­pass sowie die Gutschei­ne erhal­ten Famili­en mit Wohnsitz in Biber­ach beim Bürger­amt im Biber­acher Rathaus, Markt­platz 7/1. Die Öffnungs­zei­ten sind montags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr; diens­tags, donners­tags, freitags und samstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und mittwochs von 8.30 bis 18 Uhr.

Famili­en, die in den vier Biber­acher Teilor­ten wohnen, bekom­men die Gutschei­ne sowie den Landes­fa­mi­li­en­pass bei den jewei­li­gen Ortsverwaltungen.

Für den Besuch des Bürger­amts im Rathaus ist es aktuell zwingend erfor­der­lich, vorab einen Termin unter www.biberach-riss.de/termin-online-reservieren oder über den abgebil­de­ten QR-Code zu buchen. Alter­na­tiv kann ein Termin auch telefo­nisch unter 07351/51–100 verein­bart werden.

Info:

Eine Liste aller teilneh­men­den Einrich­tun­gen und Partner in Baden-Württem­berg, die einen kosten­frei­en oder ermäßig­ten Eintritt bieten, gibt es unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass.