FRIEDRICHSHAFEN (dpa/lsw) — Von einem mögli­chen Impfbe­trug in einer Arztpra­xis im Boden­see­kreis könnten bis zu 430 Menschen betrof­fen sein. Das Gesund­heits­amt habe so viele Empfän­ger angeschrie­ben, die sich in der Praxis gegen Corona hatten impfen lassen, sagte ein Sprecher des Landrats­am­tes in Fried­richs­ha­fen am Donners­tag. Die Betrof­fe­nen sollten Antikör­per­tests machen, um ihren Impfsta­tus zu klären. Zunächst hatte der Südwest­rund­funk (SWR) über die Zahl der Empfän­ger des Schrei­bens berichtet.

Die Staats­an­walt­schaft Konstanz ermit­telt, weil in der Arztpra­xis mit einer womög­lich unwirk­sa­men Substanz gegen Corona geimpft worden sein könnte. Ein vorläu­fi­ges Berufs­ver­bot sei gegen den oder die Betrei­ber der Praxis bislang aber nicht verhängt worden, sagte ein Sprecher der Staats­an­walt­schaft Konstanz. «Das setzt dringen­de Gründe voraus, zu erwar­ten, dass auch gericht­lich ein solches Berufs­ver­bot verhängt würde. Da sind die Ermitt­lun­gen noch zu frisch.»

Die Behör­den waren auf den Fall aufmerk­sam gewor­den, nachdem bei drei Patien­ten trotz Erst- und Zweit­imp­fung keine Antikör­per gegen das Virus nachge­wie­sen werden konnten und es keine nachvoll­zieh­ba­ren medizi­ni­schen Gründe dafür gegeben habe. Sollte sich der Verdacht bestä­ti­gen, müssen sich der oder die Betrei­ber der Praxis mindes­tens wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung verant­wor­ten, hieß es.