BODENSEEKREIS — Im Boden­see­kreis gilt ab Mittwoch (7. April 2021) der Inzidenz-Status „über 50“, also keine „Notbrem­se“ mehr. Damit sind die Lockdown-Locke­run­gen entspre­chend der aktuell gülti­gen Corona-Verord­nung des Landes wieder möglich. Insbe­son­de­re der Einzel­han­del für den nicht-tägli­chen Bedarf kann mit Termin­ver­ein­ba­run­gen (Click & Meet) arbei­ten und bestimm­te Kultur­ange­bo­te sind wieder möglich. 

Das Landrats­amt hat den Inzidenz-Status am Diens­tag­abend (6. April 2021) amtlich festge­stellt und auf seiner Inter­net­sei­te bekannt­ge­macht, nachdem die 7‑Tage-Inzidenz je 100.000 Einwoh­ner am fünften Tag in Folge unter dem Wert 100 lag. Ausschlag­ge­bend dafür ist die Lagemel­dung des Landes­ge­sund­heits­amts, die täglich am Abend veröf­fent­licht wird. Am 2. April lag der Wert mit 98,9 erstmals wieder unter 100, am 6. April lag er bei 84,1.

Steigt der Wert wieder und liegt drei Tage in Folge über 100, greift nach einem Werktag Infor­ma­ti­ons­vor­lauf automa­tisch wieder die „Notbrem­se“. Nach Einschät­zung des Gesund­heits­amts wäre ein spürba­rer Anstieg des tägli­chen Inzidenz­werts in den kommen­den Tagen keine Überra­schung. Denn erfah­rungs­ge­mäß ist wegen geschlos­se­ner ärztli­cher Praxen die Testhäu­fig­keit an Feier­ta­gen reduziert. Aufhol­ef­fek­te an den Folge­ta­gen verstär­ken diesen Effekt zusätzlich.

Trotz der aktuell gelös­ten „Notbrem­se“ gelten im Boden­see­kreis weiter­hin ein Alkohol­ver­bot und eine Masken­pflicht an bestimm­ten Orten und Plätzen. Diese Regelun­gen kann der Landkreis bereits ab einem Inzidenz-Status „über 50“ treffen. Eine Übersicht der betref­fen­den Orte und Plätze gibt es hier: https://www.bodenseekreis.de/de/aktuelles/artikel/2021/04/corona-im-bodenseekreis-gilt-alkoholverbot-und-maskenpflicht-an-bestimmten-oeffentlichen-plaetzen/

Den täglich gülti­gen Inzidenz-Status zeigt das Landrats­amt jeweils aktuell unter www.bodenseekreis.de/corona