ULM (dpa) — Der Fund einer Bomben­at­trap­pe in einem Ulmer Kaufhaus löst im Oktober 2021 viel Aufre­gung aus. Mit einer seltsa­men Begrün­dung gesteht der Beschul­dig­te die Tat vor Gericht. Nun fiel das Urteil.

Für den Versuch, ein Kaufhaus in der Ulmer Innen­stadt mit einer Bomben­at­trap­pe zu erpres­sen, ist ein 63-Jähri­ger zu einer mehrjäh­ri­gen Haftstra­fe verur­teilt worden. Die Richter am Landge­richt Ulm sahen es am Mittwoch als erwie­sen an, dass der Mann im Oktober 2021 eine Bomben­at­trap­pe in dem Kaufhaus deponiert und ein Erpres­ser­schrei­ben dazuge­legt hatte (Az.: 1 KLs 25 Js 21842/21). Das Gericht verur­teil­te den Mann wegen versuch­ter räube­ri­scher Erpres­sung und Störung des öffent­li­chen Friedens durch Andro­hung von Straf­ta­ten zu einer Haftstra­fe von drei Jahren und neun Monaten.

Der Beschul­dig­te aus dem Landkreis Lands­berg am Lech hatte die Tat zu Prozess­be­ginn einge­stan­den und sich bei den Betrof­fe­nen entschul­digt. In einer vor Gericht verle­se­nen Erklä­rung seines Anwalts hatte der Angeklag­te mitge­teilt, er habe nieman­den gefähr­den wollen und sei auch nicht ernst­haft imstan­de gewesen, eine echte Bombe zu bauen. Das Kaufhaus wurde am 15. Oktober nach dem Fund der Bomben­at­trap­pe evaku­iert. Niemand wurde verletzt.

Mit dem Erpres­ser­schrei­ben hatte der Beschul­dig­te laut Ankla­ge inner­halb von 72 Stunden die Zahlung von rund 1,4 Millio­nen Euro in der Inter­net­wäh­rung Bitco­in gefor­dert. Andern­falls würde eine echte Bombe folgen. Polizis­ten nahmen den Mann noch vor Ablauf der Frist fest.

In der Erklä­rung seines Anwalt hatte der Mann mitge­teilt, an einem Gehirn­tu­mor erkrankt zu sein, und Ärzte hätten ihm eine Lebens­er­war­tung von nur noch einem Jahr beschei­nigt. Mit dem gefor­der­ten Geld habe er eine teure Laser­be­hand­lung bezah­len wollen. Nach Angaben des Gerichts ist der mehrfach vorbe­straf­te Deutsche aber nicht an Krebs erkrankt, sondern gesund.

Seit den 80er Jahren hatte der Mann mehrfach Banken überfal­len, Geld unter­schla­gen und dafür mehre­re Jahre in Haft verbracht. Als die Tat in Ulm geschah, war der Beschul­dig­te auf Bewäh­rung frei. Auf der Attrap­pe und dem Schrei­ben aus dem Kaufhaus hinter­ließ er nach Angaben der Staats­an­walt­schaft DNA-Spuren und machte es den Ermitt­lern so leicht, ihm auf die Schli­che zu kommen. Die Staats­an­walt­schaft hatte eine Verur­tei­lung zu fünf Jahren Haft gefor­dert. Der Vertei­di­ger des Mannes hatte eine Freiheits­stra­fe von drei Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.