Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen den baden-württem­ber­gi­schen Innen­mi­nis­ter Thomas Strobl im Zusam­men­hang mit der sogenann­ten Brief-Affäre soll nach dpa-Infor­ma­tio­nen gegen Zahlung einer Geldauf­la­ge von 15.000 Euro einge­stellt werden. Er beabsich­ti­ge das Angebot der Staats­an­walt­schaft anzuneh­men, teilte der Vize-Regie­rungs­chef am Donners­tag­abend dem Verneh­men nach der CDU-Frakti­on mit. Strobl hatte ein Anwalts­schrei­ben an einen Journa­lis­ten weitergegeben.

Der 62-Jähri­ge hatte selbst um die Frakti­ons­sit­zung gebeten, hieß es zuvor aus Frakti­ons­krei­sen. Er wollte demnach das Ergeb­nis der Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft verkün­den und um Vertrau­en werben. Niemand habe ein Inter­es­se, die grün-schwar­ze Koali­ti­on ins Wanken zu bringen, hieß es vor der Sitzung aus der Fraktion.

Wochen­lang war die Frage, an der auch die Laufbahn des 62-Jähri­gen hängt, offen: Zu welchem Ergeb­nis kommen die staats­an­walt­schaft­li­chen Ermitt­lun­gen gegen Strobl — Einstel­lung mit Aufla­ge? Ohne Aufla­ge? Straf­be­fehl? Ankla­ge? Nun ist klar: Das Verfah­ren gegen den Minis­ter wird zwar einge­stellt, aller­dings gegen eine Geldauf­la­ge. Einen Betrag von 15 000 Euro soll Strobl zahlen. Vorbe­straft ist er damit nicht. Was für politi­sche Folgen das für den Vize-Regie­rungs­chef und CDU-Landes­chef hat, ist noch offen. Auch das Präsi­di­um der Südwest-CDU soll spätes­tens bis Freitag zusam­men­kom­men in der Sache.

Hinter­grund sind Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft gegen den ranghöchs­ten Polizis­ten im Land, den Inspek­teur der Polizei. Ihm wird sexuel­le Beläs­ti­gung vorge­wor­fen. Strobl steht ebenfalls unter Druck, weil er einen Journa­lis­ten dazu angestif­tet haben soll, aus Verfah­rens­ak­ten zu zitie­ren. Die Opposi­ti­on wirft dem CDU-Politi­ker seit Monaten Geheim­nis­ver­rat und einen Verstoß gegen den Daten­schutz vor. Auch gegen den Repor­ter wird ermit­telt. Dieser lehnte nach Angaben der Zeitung das Angebot der Einstel­lung gegen Geldauf­la­ge ab.

Strobl hatte die vergan­ge­nen Monate immer wieder sein Vorge­hen vertei­digt. Er habe jeden Anschein eines «Hinter­zim­mer-Deal» vermei­den wollen und deshalb das Schrei­ben an den Journa­lis­ten gegeben, so seine Argumen­ta­ti­on. Denn der Anwalt habe ihm ein «vergif­te­tes Angebot» gemacht, in dem er quasi auf dem kleinen Dienst­weg die Vorwür­fe habe klären wollen.