TROSSINGEN — Tagesaktuelle Zahlen zeigen, dass der Landkreis Tuttlingen kurz davor steht, die Schwelle von 35 gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern zu reißen. Damit wäre der Landkreis und damit auch die Stadt Trossingen wohl schon in Kürze im Bereich der sog. Vorwarnstufe oder Pandemiestufe 3, die ein Tätigwerden der Behörden zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erfordert.
Von Seiten des Landes ist für diesen Fall vorgesehen, die Höchstteilnehmerzahl bei Veranstaltungen in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer zu beschränken. In privaten Räumen wird von Seiten des Landes dringend empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. Die Ortspolizeibehörde, also die Stadt selbst, kann zusätzlich noch weitere Einschränkungen erlassen, soweit dies zur Vermeidung von Neuinfektionen notwendig erscheint. Es steht also zu erwarten, dass Einschränkungen von Veranstaltungen in Gaststätten, Kirchen oder auch bei Sportveranstaltungen unmittelbar bevorstehen. Aus diesem Grund werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich regelmäßig auf der Homepage der Stadt Trossingen zu informieren, wie die aktuelle Rechtslage für die Stadt Trossingen ist. Polizeiliche Allgemeinverfügungen und weitere Hinweise werden dort tagesaktuell veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgerufen, sich wieder verstärkt auf die sog. AHA-Regeln zu konzentrieren und diese anzuwenden: Abstand – Hygiene – Alltagsmaske! Jeder hat es selbst in der Hand, eine Ausbreitung des Virus zu vermeiden und sich selbst zu schützen. Nachlässigkeit können wir uns aktuell nicht erlauben. Nur wenn jeder vorsichtig ist und sich an die Regeln hält, kann dem aktuellen Anstieg der Neuinfektionen entgegengewirkt werden. Steigende Infektionszahlen mahnen zur Vorsicht – Corona-Regeln wieder starker
beachten!