TROSSINGEN — Tages­ak­tu­el­le Zahlen zeigen, dass der Landkreis Tuttlin­gen kurz davor steht, die Schwel­le von 35 gemel­de­ten Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­nern zu reißen. Damit wäre der Landkreis und damit auch die Stadt Trossin­gen wohl schon in Kürze im Bereich der sog. Vorwarn­stu­fe oder Pande­mie­stu­fe 3, die ein Tätig­wer­den der Behör­den zur Eindäm­mung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens erfordert. 

Von Seiten des Landes ist für diesen Fall vorge­se­hen, die Höchst­teil­neh­mer­zahl bei Veran­stal­tun­gen in öffent­li­chen oder angemie­te­ten Räumen auf maximal 50 Teilneh­mer zu beschrän­ken. In priva­ten Räumen wird von Seiten des Landes dringend empfoh­len, keine Feier­lich­kei­ten mit mehr als 25 Teilneh­mern durch­zu­füh­ren. Die Ortspo­li­zei­be­hör­de, also die Stadt selbst, kann zusätz­lich noch weite­re Einschrän­kun­gen erlas­sen, soweit dies zur Vermei­dung von Neuin­fek­tio­nen notwen­dig erscheint. Es steht also zu erwar­ten, dass Einschrän­kun­gen von Veran­stal­tun­gen in Gaststät­ten, Kirchen oder auch bei Sport­ver­an­stal­tun­gen unmit­tel­bar bevor­ste­hen. Aus diesem Grund werden die Bürge­rin­nen und Bürger gebeten, sich regel­mä­ßig auf der Homepage der Stadt Trossin­gen zu infor­mie­ren, wie die aktuel­le Rechts­la­ge für die Stadt Trossin­gen ist. Polizei­li­che Allge­mein­ver­fü­gun­gen und weite­re Hinwei­se werden dort tages­ak­tu­ell veröf­fent­licht. Die Bürge­rin­nen und Bürger sind dringend aufge­ru­fen, sich wieder verstärkt auf die sog. AHA-Regeln zu konzen­trie­ren und diese anzuwen­den: Abstand – Hygie­ne – Alltags­mas­ke! Jeder hat es selbst in der Hand, eine Ausbrei­tung des Virus zu vermei­den und sich selbst zu schüt­zen. Nachläs­sig­keit können wir uns aktuell nicht erlau­ben. Nur wenn jeder vorsich­tig ist und sich an die Regeln hält, kann dem aktuel­len Anstieg der Neuin­fek­tio­nen entge­gen­ge­wirkt werden. Steigen­de Infek­ti­ons­zah­len mahnen zur Vorsicht – Corona-Regeln wieder starker
beachten!