BERLIN (dpa) — Der Notfall­plan regelt das Vorge­hen, wenn sich die Versor­gungs­la­ge deutlich zu verschlech­tern droht — oder wenn dies der Fall ist. Die erste Stufe ist bereits ausge­ru­fen worden. Die Lage ist ernst, folgt bald die nächs­te Stufe?

Das Bundes­re­gie­rung berei­tet nach einem Bericht der Zeitung «Welt» die Ausru­fung der Alarm­stu­fe des natio­na­len Notfall­plans Gas inner­halb weniger Tage vor.

Wirtschafts­staats­se­kre­tär Patrick Graichen habe die Energie­wirt­schaft am Montag auf den bevor­ste­hen­den Schritt vorbe­rei­tet, schreibt das Blatt unter Berufung auf die Branche. Diese Darstel­lung wurde auf dpa-Nachfra­ge in Kreisen der Energie­wirt­schaft bestä­tigt. Diese zweite Stufe könnte Erdgas für alle Verbrau­cher unmit­tel­bar und erheb­lich verteuern.

Das Wirtschafts­mi­nis­te­ri­um will nicht über die Ausru­fung der nächs­ten Stufe im Notfall­plan Gas speku­lie­ren. «Für die Stufen des Notfall­plans Gas gelten die gesetz­li­chen Regelun­gen und Vorga­ben. Nach diesen Vorga­ben entschei­den wir und speku­lie­ren nicht darüber. Es wird jeweils nach aktuel­ler Lage und aktuel­lem Lagebild entschie­den», sagte eine Spreche­rin. Die Versor­gungs­si­cher­heit sei aktuell weiter gewähr­leis­tet, aber die Lage sei ernst.

«Keine diesbe­züg­li­chen Spekulationen»

Die «Welt» berich­te­te, dass die Versor­ger davon ausge­hen sollten, dass die Ausru­fung der Alarm­stu­fe inner­halb von fünf bis zehn Tagen erfol­ge. Graichen habe mit der Ankün­di­gung die 55 Mitglie­der des Vorstands des Bundes­ver­ban­des der Energie- und Wasser­wirt­schaft (BDEW) adres­siert. Bei dem Verband hieß es, Gremi­en­sit­zun­gen seien grund­sätz­lich nicht öffent­lich: «Über Verlauf und Inhal­te solcher Sitzun­gen infor­miert der BDEW daher grund­sätz­lich nicht und kommen­tiert keine diesbe­züg­li­chen Spekulationen.»

Der Notfall­plan Gas regelt das Vorge­hen in Deutsch­land, wenn sich die Versor­gungs­la­ge deutlich zu verschlech­tern droht — oder wenn dies der Fall ist. Es gibt drei Stufen. Ende März hatte das Wirtschafts­mi­nis­te­ri­um die erste Stufe ausge­ru­fen, die Frühwarn­stu­fe. Dies diente vor allem der Vorbe­rei­tung auf eine Verschlech­te­rung der Lage.

Die zweite Stufe wäre die Alarmstufe

Laut Plan liegt dann eine Störung der Gasver­sor­gung oder eine außer­ge­wöhn­lich hohe Nachfra­ge nach Gas vor, die zu einer «erheb­li­chen Verschlech­te­rung der Gasver­sor­gungs­la­ge» führt — der Markt sei aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfra­ge zu bewäl­ti­gen, ohne dass nicht markt­ba­sier­te Maßnah­men ergrif­fen werden müssen.

Auf die Alarm­stu­fe folgt laut Plan die Notfall­stu­fe, der Staat muss einschrei­ten — um insbe­son­de­re die Gasver­sor­gung der «geschütz­ten Kunden» sicher­zu­stel­len — das sind etwa priva­te Haushalte.