BERLIN/BIBERACH — Der Biber­acher CDU-Bundes­tags­ab­ge­ord­ne­te Josef Rief macht darauf aufmerk­sam, dass die Bundes­re­gie­rung zur Absiche­rung von Kultur­ver­an­stal­tun­gen einen Sonder­fonds mit einem Volumen von 2,5 Milli­ar­den Euro auflegt.

Trotz positi­ver Entwick­lun­gen unter­lie­gen kultu­rel­le Veran­stal­tun­gen zunächst noch Hygie­ne­auf­la­gen und gerin­ge­ren Besucher­zah­len. Vielen Kultur­ver­an­stal­tern fehlen inzwi­schen die Mittel, um sich in dieser Unsicher­heit auf eine Zeit der Wieder­eröff­nung einzu­stel­len und Planun­gen für zukünf­ti­ge kultu­rel­le Angebo­te zu wagen. Hier setzt der Sonder­fonds des Bundes für Kultur­ver­an­stal­tun­gen an, den die Bundes­re­gie­rung gemein­sam mit den Ländern konzi­piert hat und der jetzt an den Start geht.

„Das ist der richti­ge Schritt, um nach langen Zeit der Einschrän­kun­gen den Kultur­be­trieb wieder aufzu­neh­men und die Öffnungs­schrit­te abzusi­chern. Eine großar­ti­ge Sache. Ich bin unserer Kultur­staats­mi­nis­te­rin Monika Grütters sehr dankbar, dass wir im Kreis Biber­ach schon bisher stark von der Kultur­för­de­rung des Bundes profi­tie­ren konnten, obwohl die Möglich­kei­ten für die Bundes­re­gie­rung bei der Landes­zu­stän­dig­keit in Sachen Kultur nur sehr einge­schränkt sind. Der Sonder­fonds ist der richti­ge Schritt Richtung Norma­li­tät und ich bin sicher, dass wir das Geld aus Berlin auch im Wahlkreis Biber­ach gut gebrau­chen können“, so Josef Rief. 

Der Sonder­fonds unter­stützt Wieder­auf­nah­me und Planbar­keit von Kultur­ver­an­stal­tun­gen mit zwei zentra­len Bausteinen:

1. Wirtschaft­lich­keits­hil­fe für kleine­re Veran­stal­tun­gen, die bei Beach­tung Corona-beding­ter Hygie­ne­be­stim­mun­gen mit reduzier­tem Publi­kum statt­fin­den. Sie steht für Veran­stal­tun­gen mit bis zu 500 Perso­nen ab dem 1. Juli 2021 und für Veran­stal­tun­gen mit bis zu 2.000 Perso­nen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.

2. Ausfall­ab­si­che­rung für größe­re Kultur­ver­an­stal­tun­gen, die für die Zeit ab dem 1. Septem­ber 2021 geplant werden. Sie betrifft Konzer­te und Festi­vals mit über 2.000 Perso­nen, die einen langen Planungs­vor­lauf benötigen.

Veran­stal­te­rin­nen und Veran­stal­ter­kön­nen sich unter folgen­der Beratungs­hot­line infor­mie­ren: 0800 6648430 oder auf der Inter­net­sei­te: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de