KREIS RAVENSBURG — Das geänder­te Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ist am heuti­gen Freitag in Kraft getre­ten. Baden-Württem­bergs Landes­re­gie­rung hat angekün­digt, das Gesetz “eins zu eins” umzuset­zen. Für den Landkreis Ravens­burg treten ab morgen die Regelun­gen in Kraft, die für Landkrei­se gelten, deren 7‑Tage-Inzidenz über einem Wert von 100 bzw. 150 liegt. Neu ist, dass die nächt­li­che Ausgangs­be­schrän­kung eine Stunde später beginnt, nämlich um 22 Uhr. Eine Übersicht aller Regelun­gen finden Sie hier.

Die Bundes­not­brem­se sieht vor, dass die Schulen in einem Landkreis, dessen 7‑Tage-Inzidenz an drei aufein­an­der­fol­gen­den Tagen über 165 liegt, schlie­ßen. Da dies im Landkreis Ravens­burg derzeit nicht der Fall ist, kann am kommen­den Montag Präsenz­un­ter­richt statt­fin­den. Sollte die 7‑Tage-Inzidenz an drei aufein­an­der­fol­gen­den Tagen über dem Wert von 165 liegen, wird das umgehend bekannt gemacht. Die Schlie­ßung der Schulen erfolgt dann am übernächs­ten Tag. Dies ist im Landkreis Ravens­burg frühes­tens am kommen­den Diens­tag der Fall.