LINDAU – Am vergan­ge­nen Wochen­en­de (16./17. Juli) hat die Bundes­po­li­zei am Grenz­über­gang Hörbranz (BAB 96) drei mutmaß­li­che Schleu­ser mit insge­samt acht Geschleus­ten ertappt. Alle Aufge­grif­fe­nen verfüg­ten nicht über die entspre­chen­den Reise­do­ku­men­te. Die Beschul­dig­ten erhiel­ten Anzei­gen wegen versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se bezie­hungs­wei­se versuch­ten Einschleu­sens von Ausländern. 

Ein Schleu­ser­fah­rer kam am Montag­abend (18. Juli) in Abschie­be­haft, alle anderen Migran­ten mussten nach Öster­reich zurück. 

Am Sonntag­mor­gen stopp­te eine Strei­fe der Lindau­er Bundes­po­li­zei einen ivori­schen Fahrzeug­len­ker, der in seinem Wagen mit deutscher Zulas­sung vier kameru­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge beför­der­te. Der 23-jähri­ge Fahrer konnte den Beamten, außer seinem deutschen Führer­schein, keine gülti­gen Reise­do­ku­men­te vorle­gen. Durch die Überprü­fung stell­ten die Beamten fest, dass der Mann über eine Duldung verfügt, mit der er jedoch nicht berech­tigt ist, aus Deutsch­land aus- und wieder einzureisen. 

Bei den Fahrzeug­insas­sen handel­te es sich um eine 21-Jähri­ge, ihre 5‑jährige Tochter und ihre 21-jähri­ge Schwes­ter sowie einen 24-jähri­gen Mann. 

Angeb­lich hatten die ausweis­lo­sen Kameru­ner den Fahrer auf seiner Rückfahrt von Itali­en angespro­chen und um Mitnah­me gebeten. In Deutsch­land wollten die mutmaß­lich Geschleus­ten dann Asyl beantragen. 

Das Asylver­fah­ren des ivori­schen Fahrers war bereits 2017 negativ beschie­den und Anfang 2019 recht­kräf­tig abgeschlos­sen worden. Eine Abschie­bung war seitdem jedoch nicht erfolgt, da sich der Mann jegli­cher Mitwir­kung an der Passersatz­pa­pier­be­schaf­fung verwei­gert und darauf­hin insge­samt 28 Duldun­gen erhal­ten hatte. 

Die Bundes­po­li­zis­ten fanden jedoch auf dem Handy des 23-Jähri­gen Fotos seines ivori­schen Auswei­ses sowie seiner Geburts­ur­kun­de auf.
Die Beamten führten den mutmaß­li­chen Schleu­ser­fah­rer am Montag­nach­mit­tag beim Amtsge­richt Lindau vor und liefer­ten ihn am Abend in die Abschie­be­haft­ein­rich­tung Eichstätt ein. 

Bereits in den frühen Morgen­stun­den des Vorta­ges (16. Juli) war den Lindau­er Beamten eine südasia­ti­sche Fahrge­mein­schaft ins Netz gegan­gen. Am Steuer des in Itali­en zugelas­se­nen Fahrzeugs saß ein 21-jähri­ger pakista­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger. Der Fahrzeug­len­ker sowie der Beifah­rer, ein 26-jähri­ger Lands­mann, konnten sich gegen­über den Beamten mit ihren gülti­gen Reise­päs­sen auswei­sen. Über Aufent­halts­ti­tel, die die Männer für die Einrei­se nach Deutsch­land benöti­gen, verfüg­ten beide jedoch nicht.

Im Fond des Wagens befan­den sich außer­dem vier indische Männer im Alter zwischen 19 und 30 Jahren. Einer der Mitfah­rer hatte offen­sicht­lich hockend und nicht angeschnallt im Fußraum des Klein­wa­gens von Itali­en bis Lindau aushar­ren müssen. Die vier indischen Staats­bür­ger konnten keiner­lei Reise­do­ku­men­te vorweisen.

Die Bundes­po­li­zis­ten wiesen die Fahrge­mein­schaft nach der Anzei­gen­be­ar­bei­tung nach Öster­reich zurück. Gegen die beiden Pakista­ner wird wegen des Verdachts des Einschleu­sens von Auslän­dern ermittelt.