BERLIN (dpa) — Um die Einsatz­fä­hig­keit der Bundes­wehr zu stärken, will die Bundes­re­gie­rung die Beschaf­fung beschleu­ni­gen. Was ist konkret geplant?

Die Bundes­re­gie­rung will mit einer beschleu­nig­ten Beschaf­fung die Einsatz­fä­hig­keit der Bundes­wehr stärken. Konkret sind einfa­che­re Verga­be­ver­fah­ren geplant.

Das Wirtschafts­mi­nis­te­ri­um gab dazu in enger Abstim­mung mit dem Vertei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um einen Gesetz­ent­wurf in die Ressort­ab­stim­mung, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regie­rungs­krei­sen erfuhr.

Geplant ist eine Änderung des Geset­zes gegen Wettbe­werbs­be­schrän­kun­gen. Der Bundes­wehr solle es ermög­licht werden, für einen beschränk­ten Zeitraum verga­be­recht­li­che Erleich­te­run­gen anzuwen­den, um die Verga­be öffent­li­cher Aufträ­ge zu beschleu­ni­gen. Koope­ra­ti­ons­pro­gram­me mit anderen Mitglied­staa­ten der Europäi­schen Union sollen verein­facht genutzt werden können. Damit solle zeitnah die Einsatz­fä­hig­keit der Bundes­wehr gestärkt werden können.

Als Reakti­on auf den russi­schen Angriffs­krieg gegen die Ukrai­ne hatten Bundes­tag und Bundes­rat ein 100 Milli­ar­den Euro schwe­res Sonder­pro­gramm zur Ausrüs­tung einer einsatz­fä­hi­gen Bundes­wehr beschlos­sen. Mit dem Geld sollen in den kommen­den Jahren etwa neue Flugzeu­ge, Hubschrau­ber, Schif­fe, Panzer und Muniti­on angeschafft werden.

Im Mai war im Bundes­ka­bi­nett bereits ein Eckpunk­te­pa­pier für Änderun­gen am Verga­be­recht Thema. Bisher gibt es oft langwie­ri­ge Verfahren.