BERLIN (dpa) — Vor etwas mehr als zwei Wochen legte eine Exper­ten­kom­mis­si­on Vorschlä­ge zur Entlas­tung von Gaskun­den vor. Nun plant die Bundes­re­gie­rung einen ersten Entlastungsschritt.

Die Bundes­re­gie­rung bringt eine milli­ar­den­schwe­re Sofort­hil­fe für Gaskun­den auf den Weg. Gas- und Wärme-Kundin­nen und Kunden sollen von ihren Abschlags­zah­lun­gen für den Monat Dezem­ber freige­stellt werden.

Dazu hat das Wirtschafts­mi­nis­te­ri­um die Ressort­ab­stim­mung einge­lei­tet, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regie­rungs­krei­sen erfuhr. Damit sollen in einem ersten Schritt die Vorschlä­ge der von der Regie­rung einge­setz­ten Exper­ten­kom­mis­si­on Gas umgesetzt werden.

Die «Sofort­hil­fe» solle einen Ausgleich für die gestie­ge­nen Energie­rech­nun­gen im Jahr 2022 schaf­fen und die Zeit bis zur geplan­ten Einfüh­rung der Gaspreis­brem­se im kommen­den Frühjahr überbrü­cken. Miete­rin­nen und Mieter sowie Mitglie­der von Wohnei­gen­tums­ge­mein­schaf­ten sollen die Entlas­tung im Rahmen ihrer jährli­chen Heizkos­ten­ab­rech­nung erhal­ten und eine entspre­chen­de Infor­ma­ti­on über die geschätz­te Höhe ihrer Entlastung.

Entlas­tun­gen im höheren einstel­li­gen Milliardenbereich

Insge­samt werden die Entlas­tun­gen im höheren einstel­li­gen Milli­ar­den­be­reich liegen, wie es aus den Regie­rungs­krei­sen hieß. Die Finan­zie­rung erfol­ge aus dem neuaus­ge­rich­te­ten Wirtschafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds. Mit diesem «Abwehr­schirm» in Höhe von bis zu 200 Milli­ar­den Euro will die Bundes­re­gie­rung für Verbrau­cher und Unter­neh­men die Folgen der hohen Energie­prei­se abfedern.

Ein Gesetz­ent­wurf zur Sofort­hil­fe soll am 2. Novem­ber im Kabinett beschlos­sen werden. Auch wenn die Großhan­dels­prei­se zuletzt zurück­ge­gan­gen sind, bleibe die weite­re Entwick­lung unsicher, hieß es.

Konkret sollen sogenann­te Letzt­ver­brau­cher von leitungs­ge­bun­de­nem Erdgas und Wärme­kun­den grund­sätz­lich von der Dezem­ber-Abschlags­zah­lung freige­stellt werden, wie es in einem Papier heißt. Es gehe um eine einma­li­ge Entlas­tung für das Jahr 2022 in Höhe der Abschlags­zah­lung für den Monat Dezem­ber 2022.

Die Entlas­tung entspre­che bei Erdgas dem Produkt aus einem Zwölf­tel eines Jahres­ver­brauchs und dem für Dezem­ber 2022 verein­bar­ten Preis, ergänzt um eine antei­li­ge Entlas­tung bei den anderen Preiselementen.

Viele Vermie­ter haben Voraus­zah­lung noch nicht angepasst

Das Abstel­len auf die für Dezem­ber 2022 verein­bar­ten Preise solle gewähr­leis­ten, dass die teilwei­se sehr unter­schied­li­chen und teils erheb­li­chen Preis­an­stie­ge zum Ende des Jahres 2022 zuguns­ten der Letzt­ver­brau­cher berück­sich­tigt werden.

Das ist aus Umset­zungs­grün­den ein Unter­schied zu den Vorschlä­gen der Exper­ten­kom­mis­si­on: Diese sah eine Einmal­zah­lung vor auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlags­zah­lung aus Septem­ber 2022 zugrun­de gelegt wurde.

Bei Fernwär­me soll nach dem Papier der Bundes­re­gie­rung die Entlas­tung dem Betrag der Septem­ber-Rechnung zuzüg­lich einem pauscha­len Anpas­sungs­fak­tor entspre­chen, der die Preis­stei­ge­run­gen im Zeitraum bis Dezem­ber abbil­den soll.

Für Miete­rin­nen und Mieter sowie Vermie­te­rin­nen und Vermie­ter soll es eine eigene Regelung über die Weiter­ga­be der Entlas­tun­gen geben. Viele Vermie­ter hätten die monat­li­che Voraus­zah­lung noch nicht an die gestie­ge­nen Gas- und Energie­prei­se angepasst.

Viele Mieten­de zahlten daher derzeit weiter­hin vergleichs­wei­se modera­te Abschlä­ge, basie­rend auf den Preisen und Verbräu­chen des Vorjah­res. Bei diesen Miete­rin­nen und Mietern kämen die höheren Preise im Rahmen der Heizkos­ten­ab­rech­nung für das Jahr 2022 an, die 2023 erstellt werde. Die für Dezem­ber geplan­te Entlas­tung solle daher mit der nächs­ten jährli­chen Heizkos­ten­ab­rech­nung von den Vermie­ten­den an die Miete­rin­nen und Mieter weiter­ge­ge­ben werden.