Rentne­rin­nen und Rentner in Deutsch­land erhal­ten wegen der hohen Energie­prei­se einma­lig 300 Euro. Der Bundes­tag beschloss ein entspre­chen­des Gesetz, das die Einmal­zah­lung bis 15. Dezem­ber vorsieht. Ledig­lich die Abgeord­ne­ten der AfD enthiel­ten sich, alle übrigen Fraktio­nen stimm­ten dafür.Auf die Energie­preis­pau­scha­le für Renten- und Versor­gungs­be­zie­hen­de hatte sich die Ampel­ko­ali­ti­on Anfang Septem­ber mit ihrem dritten Entlas­tungs­pa­ket verstän­digt. Bei den vorhe­ri­gen Entlas­tungs­pa­ke­ten waren keine Entlas­tun­gen eigens für Rentne­rin­nen und Rentner vorge­se­hen gewesen. Berufs­tä­ti­ge hatten schon im Septem­ber eine Energie­preis­pau­scha­le von 300 Euro ausbe­zahlt bekommen.

Rund 20 Millio­nen Rentner werden nun von der Finanz­sprit­ze profi­tie­ren. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden — die Einmal­zah­lung erfolgt automa­tisch durch die Rentenzahlstellen.

Die Energie­preis­pau­scha­le erhält, wer zum Stich­tag 1. Dezem­ber 2022 Anspruch auf eine Alters‑, Erwerbs­min­de­rungs- oder Hinter­blie­be­nen­ren­te der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung hat. Ebenso profi­tie­ren davon Menschen, die Versor­gungs­be­zü­ge nach dem Beamten- oder dem Solda­ten­ver­sor­gungs­ge­setz bekom­men. Voraus­set­zung ist ein Wohnsitz in Deutsch­land. Die Energie­preis­pau­scha­le soll der Steuer­pflicht unterliegen.