BERLIN (dpa) — Die Schäden durch die Flutka­ta­stro­phe im Juli sind immens. Häuser und Betrie­be zerstört oder schwer beschä­digt, Brücken und Straßen kaputt: Der Wieder­auf­bau kostet viel Geld.

Der Bundes­tag hat am Diens­tag den milli­ar­den­schwe­ren Hilfs­fonds für die Opfer der Hochwas­ser­ka­ta­stro­phe Mitte Juli im Westen Deutsch­lands beschlossen.

Für den Wieder­auf­bau sollen in den nächs­ten Jahren rund 30 Milli­ar­den Euro ausge­zahlt werden. Am Freitag soll der Bundes­rat die Neure­ge­lun­gen in einer Sonder­sit­zung billigen.

Unwet­ter mit ungewöhn­lich starken Regen­fäl­len hatten in Rhein­land-Pfalz und Nordrhein-Westfa­len eine Hochwas­ser­ka­ta­stro­phe ausge­löst. Ganze Landstri­che wurden von den Wasser­mas­sen regel­recht wegge­ris­sen oder verwüs­tet. Bislang wurden rund 190 Tote gezählt, mehre­re Menschen gelten noch immer als vermisst.

Bundes­kanz­le­rin Angela Merkel (CDU) sagte den von der Hochwas­ser­ka­ta­stro­phe betrof­fe­nen Regio­nen langfris­ti­ge Unter­stüt­zung zu. Beim Wieder­auf­bau brauche es «einen langen Atem», sagte Merkel in der wohl letzten Plenar­sit­zung vor der Bundes­tags­wahl. Die betrof­fe­nen Menschen würden nicht vergessen.

16 Milli­ar­den Euro aus dem Wieder­auf­bau­fonds sollen noch in diesem Jahr fließen. Aufbau­hil­fen werden geleis­tet, soweit die Schäden nicht durch Versi­che­run­gen abgedeckt sind. Die Aufbau­hil­fe wird zusätz­lich zu den schon im Juli beschlos­se­nen Millio­nen-Sofort­hil­fen gewährt, die bei der Überbrü­ckung von akuten Notla­gen direkt nach der Stark­re­gen- und Flutka­ta­stro­phe helfen sollten.

Zwei Milli­ar­den Euro für die Wieder­her­stel­lung der Bundes-Infra­struk­tur wie Autobah­nen und Brücken trägt der Bund allein. Die restli­chen 28 Milli­ar­den werden hälftig zwischen Ländern und Bund geteilt. Dabei müssen die Länder ihren Anteil aber nicht sofort einzah­len. Erst einmal streckt der Bund das Geld vor, die Länder stottern ihre Hälfte dann über einen Zeitraum von 30 Jahren beim Bund ab

«Wir müssen schnel­ler werden beim Klimaschutz»

Unions-Frakti­ons­vi­ze Andre­as Jung sagte, Geld könne den Schmerz der Angehö­ri­gen nicht lindern. Es werde nun aber das Verspre­chen einge­löst, dass man die Menschen nicht allei­ne lasse. Jung sagte außer­dem: «Wir müssen schnel­ler werden beim Klima­schutz». Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se häuften sich. Der Grünen-Politi­ker Sven-Chris­ti­an Kindler sagte: «Wir haben keine Zeit zu verlie­ren, wir müssen jetzt handeln.» Man brauche Mut zu Veränderungen.

Konkret wurde ein Gesetz zur Errich­tung eines Sonder­ver­mö­gens «Aufbau­hil­fe 2021» beschlos­sen. In der Begrün­dung heißt es, die Stark­re­gen- und Hochwas­ser­ka­ta­stro­phe habe in einigen Regio­nen Schäden ungeahn­ten Ausma­ßes und außer­ge­wöhn­li­che Notsi­tua­tio­nen verur­sacht. «Viele Bürge­rin­nen und Bürger, Betrie­be und andere Einrich­tun­gen stehen nun buchstäb­lich vor dem Nichts und sind dringend auf solida­ri­sche Hilfe angewie­sen. Die Besei­ti­gung der Schäden und der Wieder­auf­bau seien eine «natio­na­le Aufgabe».

Um eine Pleite­wel­le zu verhin­dern, soll außer­dem bis Ende Januar 2022 die Pflicht zur Stellung eines Insol­venz­an­trags für Firmen ausge­setzt werden, die wegen der Flut in finan­zi­el­le Not geraten sind — solan­ge die betrof­fe­nen Unter­neh­men «ernst­haf­te Finan­zie­rungs- oder Sanie­rungs­ver­hand­lun­gen» führen und dadurch begrün­de­te Aussich­ten auf Sanie­rung bestehen.