BERLIN (dpa) — Grünes Licht vom Bundes­tag für den geplan­ten «Abwehr­schirm» der Bundes­re­gie­rung in der Energie­kri­se. Somit kann der Bund zusätz­li­che Kredi­te in Höhe von 200 Milli­ar­den Euro aufnehmen.

Der Bundes­tag hat zur Finan­zie­rung der geplan­ten Gas- und Strom­preis­brem­sen erneut eine Ausnah­me der Schul­den­brem­se geneh­migt. Damit ermög­lich­te er dem Bund, zusätz­li­che Kredi­te in Höhe von 200 Milli­ar­den Euro aufzu­neh­men. Ein solcher Beschluss ist nur in außer­ge­wöhn­li­chen Notsi­tua­tio­nen möglich.

Die Schul­den­brem­se ist im Grund­ge­setz veran­kert und schreibt vor, dass der Bundes­haus­halt ohne größe­re Kredi­te auskom­men soll. Es gibt aller­dings einen kleinen Spiel­raum von 0,35 Prozent der Wirtschafts­leis­tung. In konjunk­tu­rell schlech­ten Zeiten dürfen noch etwas mehr Schul­den gemacht werden. Doch auch diese Summe wird für die von der Bundes­re­gie­rung geplan­ten Energie­preis­brem­sen voraus­sicht­lich nicht ausreichen.

Seit Beginn der Corona-Krise 2019 hat das Parla­ment wieder­holt hohe Kredi­te erlaubt. Zunächst ging es um Corona-Hilfen für Unter­neh­men und Bürger, inzwi­schen dagegen um die Folgen des russi­schen Angriffs auf die Ukrai­ne mit explo­dier­ten Energie­prei­sen und hoher Inflation.