BERLIN (dpa) — Der erste und wohl entschei­den­de Schritt ist geschafft: Die Koali­ti­on bekommt die nötigen Opposi­ti­ons­stim­men für eine Änderung des Grund­ge­set­zes. Eine Milli­ar­den-Aufrüs­tung der Bundes­wehr rückt damit näher.

Der Bundes­tag hat mit einer Änderung des Grund­ge­set­zes den Weg für Milli­ar­den-Inves­ti­tio­nen in die Bundes­wehr geebnet. Die Abgeord­ne­ten stimm­ten am Freitag mit breiter Mehrheit dafür, einen neuen Absatz 87a in die deutsche Verfas­sung aufzunehmen.

Es gab 567 Ja-Stimmen — 491 wären bereits ausrei­chend gewesen. In dem neuen Artikel wird geregelt, dass für die Bundes­wehr an der Schul­den­brem­se vorbei Kredi­te in Höhe von 100 Milli­ar­den Euro aufge­nom­men werden dürfen. Damit die Änderung in Kraft treten kann, muss auch der Bundes­rat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

Mit dem Geld soll in den nächs­ten Jahren eine besse­re Ausrüs­tung für die Streit­kräf­te angeschafft werden. Dabei geht es um Flugzeu­ge, Panzer und Muniti­on, aber auch um persön­li­che Ausrüs­tung der Solda­ten wie etwa Nacht­sicht­ge­rä­te oder Funkge­rä­te. Das Paket ist eine Reakti­on auf die erschüt­ter­te europäi­sche Friedens­ord­nung durch den russi­schen Angriffs­krieg in der Ukrai­ne. Die Bundes­wehr soll eine vollstän­dig einsatz­fä­hi­ge Armee werden.

Zwei-Prozent-Ziel der Nato

Bundes­kanz­ler Olaf Scholz (SPD) hatte die massi­ve Aufrüs­tung wenige Tage nach Russlands Einmarsch im Bundes­tag selbst angekün­digt. Die zusätz­li­chen Inves­ti­tio­nen sollen auch dafür sorgen, dass Deutsch­land zumin­dest im Durch­schnitt mehre­rer Jahre das Zwei-Prozent-Ziel der Nato erfüllt, also mindes­tens zwei Prozent seiner Wirtschafts­leis­tung in die Vertei­di­gung investiert.

Weil das sogenann­te Sonder­ver­mö­gen über Kredi­te finan­ziert werden und an der Schul­den­brem­se vorbei laufen soll, muss das Grund­ge­setz geändert werden. Dafür war die Koali­ti­on auf Stimmen der Opposi­ti­on angewie­sen. Es hatte deshalb Verhand­lun­gen mit der Union gegeben, die eine Reihe von Bedin­gun­gen durch­setz­te. Unter anderem wird ein neues Gremi­um geschaf­fen, das mit berät, welche Anschaf­fun­gen wann gemacht werden.

F‑35-Tarnkap­pen­jets und schwe­ren Transporthubschrauber

Einige Rüstungs­pro­jek­te sind auch schon angescho­ben: Darun­ter ist der geplan­te Kauf von F‑35-Tarnkap­pen­flug­zeu­gen sowie die Entschei­dung für die Beschaf­fung von 60 schwe­ren Trans­port­hub­schrau­bern des Modells CH-47F für den Luftran­port von Solda­ten und Material.

Nach Zahlen, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlie­gen, wird auf das Heer als größte sogenann­te Teilstreit­kraft der Bundes­wehr auch der größte Teil der Inves­ti­tio­nen entfal­len. So sind 32 Milli­ar­den Euro direkt für die Landstreit­kräf­te einge­plant. Der Anteil steigt aber auf etwa 40 Milli­ar­den, wenn Inves­ti­tio­nen aus anderen Dimen­sio­nen — Luft und See — nach Zustän­dig­keit oder Nutzung umgelegt werden. Mehrfach war zuletzt eine Reform des Beschaf­fungs­we­sens in Deutsch­land gefor­dert worden, um die Milli­ar­den­be­trä­ge schnell und erfolg­reich einset­zen zu können.

Nach der Änderung des Grund­ge­set­zes hat der Bundes­tag nun auch formal die Schaf­fung eines Sonder­top­fes für Milli­ar­den-Inves­ti­tio­nen in die Bundes­wehr beschlos­sen. Die Abgeord­ne­ten stimm­ten mit großer Mehrheit dafür, das Sonder­ver­mö­gen mit einem Volumen von 100 Milli­ar­den Euro neben dem regulä­ren Haushalt einzurichten.