Die Wissen­schaft­li­chen Diens­te des Bundes­tags zweifeln die Rechts­auf­fas­sung des Auswär­ti­gen Amts an, dass der König von Thailand für seine Privat­auf­ent­hal­te in Deutsch­land kein Visum benötigt. «Die Visum­frei­heit für Privat­auf­ent­hal­te des thailän­di­schen Königs in Deutsch­land lässt sich durch Anwen­dung und Ausle­gung der einschlä­gi­gen Geset­ze jeden­falls nicht begrün­den», heißt es in einem Rechts­gut­ach­ten, das die Diens­te im Auftrag der Linken-Abgeord­ne­ten Sevim Dagelen erstellt haben und das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Im Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setz sei nicht eindeu­tig geregelt, ob Reprä­sen­tan­ten eines anderes Staates auch bei Privat­auf­ent­hal­ten in Deutsch­land Immuni­tät genie­ßen. Nur in diesem Fall wären sie von der Visums­pflicht aus dem Aufent­halts­ge­setz befreit.

Das Auswär­ti­ge Amt hatte im Dezem­ber in einer Antwort auf eine Anfra­ge Dagde­lens die Rechts­auf­fas­sung vertre­ten, dass das Aufent­halts­ge­setz für den Monar­chen Maha Vajiralong­korn nicht mehr gilt, seitdem er 2016 den Thron bestie­gen hat. Als Kronprinz sei er dagegen bei seinen häufi­gen Aufent­hal­ten in Bayern noch auf ein Visum angewie­sen gewesen.

Seit Monaten gibt es Ärger um diese Aufent­hal­te. Im Kern geht es um die Frage, ob der Monarch sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht. Er besitzt eine Villa in Tutzing am Starn­ber­ger See und hielt sich während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr zeitwei­se in einem Luxus-Hotel in Garmisch-Parten­kir­chen auf.

Außen­mi­nis­ter Heiko Maas (SPD) hatte dem König im vergan­ge­nen Jahr mit Konse­quen­zen für den Fall gedroht, dass bei dessen Aufent­hal­ten in Bayern rechts­wid­ri­ges Verhal­ten festge­stellt werde. Seit Mitte Oktober ist der König nun wieder in Thailand, wo es seit Monaten Demons­tra­tio­nen gegen die Regie­rung gibt, bei denen auch die Deutsch­land-Besuche des Staats­ober­haupts thema­ti­siert werden. Ob und wann der König im neuen Jahr wieder nach Deutsch­land kommen will, ist offen.

Die Linken-Außen­po­li­ti­ke­rin Dagde­len fordert die Bundes­re­gie­rung auf, die in dem Bundes­tags-Gutach­ten beschrie­be­ne Regelungs­lü­cke zu nutzen, und dem König eine erneu­te Einrei­se zu verwei­gern. «Die Bundes­re­gie­rung muss aufhö­ren, so zu tun, als wären ihr die Hände gebun­den, und anfan­gen, den Spiel­raum im Aufent­halts­recht zu nutzen, um das despo­ti­sche Durch­re­gie­ren des Thai-Königs von Deutsch­land aus zu unterbinden.»