Die Grünen im Saarland bleiben von der Bundes­tags­wahl ausge­schlos­sen. Das hat der Bundes­wahl­aus­schuss beschlos­sen. Voraus­ge­gan­gen war ein folgen­rei­cher schwe­rer Streit in der Landespartei.

Berlin/Saarbrücken (dpa) — Die Grünen im Saarland dürfen endgül­tig nicht mit einer Landes­lis­te an der Bundes­tags­wahl teilneh­men. Das hat der Bundes­wahl­aus­schuss in seiner Sitzung in Berlin entschieden.

Er wies die Beschwer­de der Grünen gegen eine voraus­ge­gan­ge­ne gleich­lau­ten­de Entschei­dung des Landes­wahl­aus­schus­ses zurück.

Hinter­grund ist ein schwe­rer Streit in der Landes­par­tei um die Listen­auf­stel­lung. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der aus Saarlou­is stammen­de Ex-Landes­par­tei­chef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzen­kan­di­da­ten der Saar-Grünen gewählt worden. Ein Schieds­ge­richt erklär­te die Wahl dieser Liste danach für ungül­tig, weil auch nicht stimm­be­rech­tig­te Partei­mit­glie­der mitge­wählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauen­sta­tut der Partei.

Ulrich ist Sprecher des Ortsver­bands Saarlou­is. Vor dem zweiten Anlauf der Listen­wahl hatte das Bundes­schieds­ge­richt der Grünen dann 49 Delegier­te aus dem Ortsver­band Saarlou­is ausge­schlos­sen. Das Partei­ge­richt hatte bei der Wahl der Delegier­ten in dem Ortsver­band Unregel­mä­ßig­kei­ten festgestellt.