GEISLINGEN/ALTSHAUSEN (dpa/lsw) — Die Bundes­wehr hat am Mittwoch im Zollern­alb­kreis vorge­führt, was an Flugge­räu­schen auf Bewoh­ner zukommt, wenn die Staats­do­mä­ne Waldhof neues Ersatz­ge­län­de wird. Zum Einsatz kam bei den Übungen ein Airbus A400M der Luftwaf­fe. Das Flugpro­fil wurde nach Auskunft des Staats­mi­nis­ters und Chefs der Staats­kanz­lei, Flori­an Stegmann, so gewählt, dass es einer Fallschirm­sprung­kam­pa­gne im Automa­tik­ab­sprung entspricht.

Es wurden mehre­re Überflü­ge über der geplan­ten Absetz­flä­che in einer Höhe von 400 Metern durch­ge­führt. Nach jedem Überflug wurde eine Schlei­fe in 400 Metern Höhe geflo­gen, um den nächs­ten Überflug anzuset­zen. Ein Team der Bundes­wehr gab Schau­lus­ti­gen und Inter­es­sier­ten weite­re Auskünf­te über die Aktion. Am Vormit­tag präsen­tier­te die Bundes­wehr in Altshau­sen (Landkreis Ravens­burg) einen Absprung mit automa­ti­scher Öffnung der Fallschir­me aus einer M‑28 Skytruck in rund 450 Metern Höhe.

Auf den Gemar­kun­gen Malms­heim und Rennin­gen im Kreis Böblin­gen unter­hält die Bundes­wehr seit Jahrzehn­ten ein Areal für militä­ri­sche Zwecke. Zur Ansied­lung des Forschungs- und Entwick­lungs­zen­trums der Robert Bosch GmbH wird die Nord- und Südflä­che bereits von der Robert Bosch GmbH genutzt. Dazwi­schen liegt die Fläche, die derzeit für Fallschirm-Luftlan­dungs-Übungen und Übungen zum Abset­zen von Lasten durch das Komman­do Spezi­al­kräf­te (KSK) der Bundes­wehr und durch die US-Streit­kräf­te verwen­det wird. Land und Bund hatten sich mit der Robert Bosch GmbH darauf geeinigt, dass deren dorti­ges Forschungs- und Entwick­lungs­zen­trum auf die bislang von der Bundes­wehr genutz­te Fläche erwei­tert werden kann. Das macht ein Ersatz­ge­län­de notwendig.

Von dem bislang ins Auge gefass­ten Stand­ort in Haiter­bach, der wegen seiner Nähe zum Bundes­wehr-Stand­ort in Calw Vortei­le hatte, wurde abgese­hen. Viele Eigen­tü­mer dort wollten ihre Grund­stü­cke nicht verkau­fen. Die Flächen hätten deshalb nur mittels Enteig­nun­gen beschafft werden können. Aus diesem Grund verein­bar­ten das Land und der Bund, dass sich die Bemühun­gen bei der Suche nach dem benötig­ten Ersatz­ge­län­de auf den Stand­ort Waldhof richten. Das Areal ist vollstän­dig im Landes­ei­gen­tum. Ankäu­fe von Flächen sind hier nicht erforderlich.

Bund und Land wollen die betrof­fe­nen Landkrei­sen und Kommu­nen im Zollern­alb­kreis weiter über das Vorha­ben informieren.