STUTTGART — Nach den Sommerferien müssen sich die Schüler und Lehrer wieder auf Neuerungen bei den Corona-Maßnahmen einstellen: Dann gibt es Strafen für Maskenverweigerer auch auf Schulhöfen.
In Baden-Württemberg droht Maskenverweigerern auch auf dem Schulhof ein Bußgeld. Das geht aus dem neuen Strafkatalog hervor, den die Landesregierung nach den jüngsten Vereinbarungen von Bund und Ländern angepasst hat. Demnach drohen zwischen 25 und 250 Euro Bußgeld, wenn keine Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts getragen wird. Der sogenannte Regelsatz liegt bei 35 Euro, wie es in dem am Freitag veröffentlichten „Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten“ weiter heißt. Kontrolliert wird die Regelung nach Angaben des Sozialministeriums durch das Ordnungsamt, das in einem solchen Fall auch das Bußgeld erheben müsste.
Auch das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer außerhalb des Nahverkehrs wird im neuen Katalog angehoben. Es werden ab sofort wie in weiten Teilen Deutschlands auch mindestens 50 statt wie bislang 25 Euro fällig, wenn eine Maske nicht wie vorgeschrieben getragen wird. Die neuen Beschlüsse haben keine Auswirkung auf das im Südwesten geltende Mindestbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Dieses liegt weiter bei 100 Euro.