STUTTGART — Nach den Sommer­fe­ri­en müssen sich die Schüler und Lehrer wieder auf Neuerun­gen bei den Corona-Maßnah­men einstel­len: Dann gibt es Strafen für Masken­ver­wei­ge­rer auch auf Schulhöfen.

In Baden-Württem­berg droht Masken­ver­wei­ge­rern  auch auf dem Schul­hof ein Bußgeld. Das geht aus dem neuen Straf­ka­ta­log hervor, den die Landes­re­gie­rung nach den jüngs­ten Verein­ba­run­gen von Bund und Ländern angepasst hat. Demnach drohen zwischen 25 und 250 Euro Bußgeld, wenn keine Mund-Nasen-Bedeckung außer­halb des Unter­richts getra­gen wird. Der sogenann­te Regel­satz liegt bei 35 Euro, wie es in dem am Freitag veröf­fent­lich­ten „Bußgeld­ka­ta­log für Ordnungs­wid­rig­kei­ten“ weiter heißt. Kontrol­liert wird die Regelung nach Angaben des Sozial­mi­nis­te­ri­ums durch das Ordnungs­amt, das in einem solchen Fall auch das Bußgeld erheben müsste.

Der Schutz ist ab Klasse fünf und an den weiter­füh­ren­den Schulen auf den sogenann­ten Begeg­nungs­flä­chen wie den Fluren, der Aula, dem Schul­hof und den Toilet­ten vorge­schrie­ben. Im Klassen­raum wird es an baden-württem­ber­gi­schen Schulen nach den Sommer­fe­ri­en dagegen keine Masken­pflicht geben, schrei­ben die Stutt­gar­ter Nachrichten .

Auch das Mindest­buß­geld für Masken­ver­wei­ge­rer außer­halb des Nahver­kehrs wird im neuen Katalog angeho­ben. Es werden ab sofort wie in weiten Teilen Deutsch­lands auch mindes­tens 50 statt wie bislang 25 Euro fällig, wenn eine Maske nicht wie vorge­schrie­ben getra­gen wird. Die neuen Beschlüs­se haben keine Auswir­kung auf das im Südwes­ten gelten­de Mindest­buß­geld für Verstö­ße gegen die Masken­pflicht in Bussen und Bahnen. Dieses liegt weiter bei 100 Euro.