FRIEDRICHSHAFEN — Der Petiti­ons­aus­schuss hat am Donners­tag, 29. Septem­ber 2022 die Petiti­on zum Verbleib des Rettungs­hub­schrau­bers Chris­toph 45 am bishe­ri­gen Stand­ort am Klini­kum Fried­richs­ha­fen abschlä­gig beschie­den. Nun soll die Landes­re­gie­rung vor Ort eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung durchführen.

Oberbür­ger­meis­ter Andre­as Brand zur Entschei­dung des Petitionsausschusses:

„Wir sind zutiefst enttäuscht, aber ich und alle Mitstrei­ter, allen voran Profes­sor Wenzel, geben nicht auf – denn wir haben uns mit viel Kraft und guten Argumen­ten für eine besse­re Entschei­dung eingesetzt. 

Die Entschei­dung des Petiti­ons­aus­schus­ses und des Landes ist und bleibt für uns unver­ständ­lich: Nach unserem Verständ­nis ist es Aufga­be des Petiti­ons­aus­schus­ses, dass er nicht nur die Recht­mä­ßig­keit einer behörd­li­chen Entschei­dung überprü­fen darf, sondern auch deren Zweck­mä­ßig­keit. Beides sehen wir hier nicht erfüllt. Denn wir zweifeln sowohl die Grund­la­gen an, die zur Entschei­dung des Innen­mi­nis­te­ri­ums geführt haben, als auch die Zweck­mä­ßig­keit einer Verle­gung. Kosten und Aufwand stehen in keinem Verhält­nis, zumal die im Gutach­ten genann­ten Vortei­le anderer Stand­or­te mehr als zweifel­haft sind. Leider war dieses negati­ve Votum zu erwar­ten, denn der Ausschuss hatte die Petiti­on zur Verle­gung des Leonber­ger Chris­toph 41 vor wenigen Wochen ebenfalls abgelehnt. 

Wir werden uns nun gemein­sam mit dem Landkreis weiter dafür einset­zen, dass zumin­dest ein Stand­ort für Chris­toph 45 im Boden­see­kreis gesichert werden kann.“