WEINGARTEN — „Die Liqui­di­täts­hil­fen müssen auch ankom­men und nicht nur angekün­digt werden. Die betrof­fe­nen Unter­neh­men und Selbstän­di­gen brauchen angesichts der Lockdown-Verlän­ge­rung jetzt die Auszah­lun­gen der Hilfen und auch die kurzfris­ti­gen Abschlags­zah­lun­gen und sie brauchen sie ohne bürokra­ti­schen Aufwand“, betont Martin Buck, Präsi­dent der Indus­trie- und Handels­kam­mer Boden­see-Oberschwa­ben (IHK).

Nicht alle berech­tig­ten Unter­neh­men haben die angekün­dig­ten Abschlags­zah­lun­gen erhal­ten, so die IHK. Auch bei dem anderen Hilfs­pro­gramm „Überbrü­ckungs­hil­fe III“, das ab 1. Januar greifen soll, sei nun Tempo bei der Auszah­lung gefragt. Mit der Verlän­ge­rung des Lockdowns bis mindes­tens Ende Januar fehle Zehntau­sen­den von Betrie­ben wie Restau­rants, Hotels, statio­nä­rem Einzel­han­del, Reise­bran­che sowie Kultur- und Veran­stal­tungs­be­trie­ben in der Region und in Baden-Württem­berg die Perspek­ti­ve. „Insol­ven­zen und betriebs­be­ding­te Kündi­gun­gen drohen in derzeit nicht überschau­ba­rem Ausmaß. Ohne schnel­le Liqui­di­tät sind viele schlicht­weg am Ende angelangt“, sagt Buck und betont: „Bei allem Verständ­nis für die Maßnah­men darf nicht verges­sen werden, dass viele mit ihrer beruf­li­chen Existenz ohne Perspek­ti­ve zurück­ge­las­sen werden.“

Mit der erneu­ten Änderung der Corona-Verord­nung des Landes, die ab dem kommen­den Montag in Kraft treten soll, wird der Lockdown für alle bisher davon betrof­fe­nen Betrie­be bis Ende Januar verlän­gert, was die existen­zi­el­len Sorgen der Betrie­be deutlich erhöht. „Die Unter­neh­men erleben eine Phase maxima­ler Unsicher­heit und bei stark betrof­fe­nen Branchen – wie zum Beispiel die Tagungs- und Event­wirt­schaft, das Gastge­wer­be sowie in Teilen der Einzel­han­del – geht es schlicht und einfach um die Existenz“, so Buck. Die Diskus­sio­nen um die Verlän­ge­rung eines Lockdowns über Ende Januar hinaus zeige, dass kurzfris­ti­ge „Durch­hal­te­pa­ro­len“ völlig deplat­ziert seien. „Die politisch zugesi­cher­ten Hilfen müssen auf den Konten der Betrof­fe­nen landen, sonst bleiben die Verspre­chun­gen wirkungslos.“

Unver­ständ­lich für viele Betrie­be sei auch, dass es nach wie vor keine politi­sche Mehrheit für die Ausdeh­nung des Verlust­rück­trags von einem auf mindes­tens zwei Jahre gibt. So könnten in 2021 Steuer­zah­lun­gen für das Erfolgs­jahr 2019 mit den aktuel­len Verlus­ten verrech­net werden. „Alle Möglich­kei­ten müssen ausge­schöpft werden“, so Bucks Forderung.

Für statio­nä­re Einzel­han­dels­be­trie­be gibt es ab der kommen­den Woche zumin­dest einen kleinen Licht­blick, weil Abhol­ser­vices zum Beispiel in Form von Click und Collect wieder erlaubt sein werden. Damit wird den Einzel­han­dels­be­trie­ben ein wenig mehr Freiraum gewährt. Sie können wieder in den direk­ten Kontakt mit ihren Kunden treten und damit wenigs­tens einen Teil ihrer Umsät­ze erzielen.

Darüber hinaus müssen nach Meinung der IHK Boden­see-Oberschwa­ben große Anstren­gun­gen hinsicht­lich der Impfof­fen­si­ve unter­nom­men und alle zur Verfü­gung stehen­den Möglich­kei­ten einer schnel­len und möglichst breiten Impfung ausge­schöpft werden. Sobald die Infek­ti­ons­zah­len stabil rückläu­fig seien, sollten aus Sicht der IHK alle Betrie­be wieder öffnen dürfen, die über funktio­nie­ren­de und bewähr­te Hygie­ne­kon­zep­te verfügen.