Rund fünf Wochen dauert der Teil-Lockdown schon, doch die Infek­ti­ons­zah­len gehen einfach nicht zurück. Sind Locke­run­gen über die Feier­ta­ge noch gerecht­fer­tigt? Die Zweifel wachsen. Aber die Kanzle­rin sieht «Licht am Ende des Tunnels».

Aus den Reihen von Union und SPD mehren sich die Warnun­gen, kein überflüs­si­ges Risiko einzu­ge­hen. Kanzle­rin Angela Merkel (CDU) sagte am Samstag, dank der Fortschrit­te bei Impfstof­fen gebe es «Licht am Ende des Tunnels». Aller­dings dürfte sich der Kampf gegen die Pande­mie noch über viele Monate hinzie­hen. Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (ebenfalls CDU) erwar­tet Massen­imp­fun­gen in Deutsch­land bis zum Sommer.

Entge­gen vieler Hoffnun­gen liegt die Zahl der Neuin­fek­tio­nen auch rund fünf Wochen nach Inkraft­tre­ten des Teil-Lockdowns noch auf hohem Niveau. Die Gesund­heits­äm­ter melde­ten nach Angaben des Robert Koch-Insti­tuts (RKI) vom Samstag binnen eines einzi­gen Tages 23.318 neue Infek­tio­nen. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 21.695. Mit 483 neuen Todes­fäl­len wurde der Höchst­stand seit Ausbruch der Pande­mie nur knapp verfehlt. Deshalb wächst die Sorge, dass bei einer Locke­rung über die Feier­ta­ge die Zahlen anschlie­ßend in die Höhe schnellen.

Die stell­ver­tre­ten­de SPD-Frakti­ons­vor­sit­zen­de Bärbel Bas sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Sollten die Zahlen bis zum 20. Dezem­ber auf diesem hohen Niveau bleiben, sollten die Maßnah­men über die Feier­ta­ge nicht gelockert werden. Es sollte dann bei den jetzt gülti­gen Beschrän­kun­gen bis in den Januar bleiben.» Saar-Minis­ter­prä­si­dent Tobias Hans (CDU) sagte der «Augsbur­ger Allge­mei­nen», bei vergleich­ba­ren Zahlen solle es zu Silves­ter keine Locke­run­gen geben. Das bayeri­sche Kabinett will bereits an diesem Sonntag über Verschär­fun­gen beraten.

Seit Anfang Novem­ber gelten wieder Kontakt­be­schrän­kun­gen, zum 1. Dezem­ber wurden sie in fast allen Bundes­län­dern verschärft. Priva­te Zusam­men­künf­te mit Freun­den, Verwand­ten und Bekann­ten sind nun auf fünf Teilneh­mer aus maximal zwei Haushal­ten beschränkt. Kinder bis 14 Jahren sind ausge­nom­men. Mit Blick auf die Festta­ge haben Bund und Länder jedoch verein­bart, bei Famili­en­tref­fen vom 23. Dezem­ber bis 1. Januar zehn Perso­nen plus Kinder zuzulas­sen. Aller­dings machen nicht alle Bundes­län­der diese Locke­rung mit.

Die Hoffnung vieler ruht nun auf baldi­gen Impfun­gen. Merkel sagte in ihrem wöchent­li­chen Video-Podcast: «Nach mehr als einem Dreivier­tel­jahr der Pande­mie sehen wir mittler­wei­le ja Licht am Ende des Tunnels.» Es bestehe die Hoffnung, dass sehr bald ein oder mehre­re Impfstof­fe zur Verfü­gung stünden. «Dann können wir Schritt für Schritt das Virus besie­gen.» Merkel fügte aber auch hinzu, dies sei keine Sache von wenigen Monaten.

Spahn sagte dem Nachrich­ten­por­tal t‑online, insge­samt gebe es fünf Impfstof­fe, die mit einer «gewis­sen Wahrschein­lich­keit» bis zur Jahres­mit­te zugelas­sen würden. Dazu zählte er neben den Entwick­lun­gen von Biontech/Pfizer und Moder­na auch die Produk­te von Curevac, Astra Zeneca sowie Johnson & Johnson. Millio­nen Bundes­bür­ger könnten schon im Frühjahr durch Impfun­gen immun sein. Auf die Frage, ob Deutsch­land im Herbst mit dem Gröbs­ten durch sei, antwor­te­te der Minis­ter: «Wenn möglichst viele das Impfan­ge­bot wahrneh­men: ja.»

Die Deutsche Stiftung Patien­ten­schutz warnte jedoch vor übergro­ßen Erwar­tun­gen. Vorstand Eugen Brysch sagte der Deutschen Presse-Agentur. «Die Botschaft «Wer geimpft ist, kann nicht an Covid-19 erkran­ken und ist immun» stimmt nicht.» Die Koali­ti­on hatte per Gesetz festge­legt, dass die Bundes­re­gie­rung durch Verord­nung die Regeln für die Impfung aufstel­len kann. Risiko­grup­pen — also Ältere und Kranke -, Beschäf­tig­te im Gesund­heits­dienst und in zentra­len Berei­chen der Daseins­vor­sor­ge werden dabei heraus­ge­ho­ben genannt.

Nach einer Ausar­bei­tung der Wissen­schaft­li­chen Diens­te des Bundes­ta­ges ist das Impfen gegen das Corona­vi­rus per Verord­nung jedoch nicht der richti­ge Weg. In dem Dokument, das der dpa vorliegt, heißt es: «Der überwie­gend vertre­te­nen Auffas­sung, wonach die Priori­sie­rung bestimm­ter Bevöl­ke­rungs­grup­pen beim Zugang zu Impfstof­fen eines förmli­chen Geset­zes bedarf, das zumin­dest die wesent­li­chen Krite­ri­en für die Vertei­lung eines knappen Impfstof­fes regelt, ist zuzustimmen.»