LANDKREIS SIGMARINGEN — Ab kommen­den Samstag wird die sogenann­te Corona-Notbrem­se im Landkreis Sigma­rin­gen greifen. Erst am vergan­ge­nen Montag hatte der Landkreis in enger Abstim­mung mit dem Sozial­mi­nis­te­ri­um entschie­den, dass die stren­ge­ren Maßnah­men noch nicht notwen­dig sind. Nachdem die Inzidenz jedoch weiter gestie­gen ist und das Infek­ti­ons­ge­sche­hen mittler­wei­le leider als sehr diffus einge­stuft werden muss, sieht der Landkreis es als unumgäng­lich an, die Notbrem­se zu aktivie­ren. Damit werden ab Samstag fast alle Locke­run­gen, die zum 8. März in Kraft getre­ten sind, wieder zurückgenommen.

„Wir wissen, dass die Rücknah­me der Locke­run­gen viele Einzel­händ­ler, Dienst­leis­ter, Famili­en und Verei­ne hart trifft. Doch der Trend der letzten Tage ist klar: Das Virus verbrei­tet sich immer stärker, von Entspan­nung keine Spur. Uns bleibt keine andere Wahl, als die Notbrem­se zu aktivie­ren. Die Corona Verord­nung des Landes verlangt diesen Schritt nun von uns“, sagt Landrä­tin Stefa­nie Bürkle. „Wir haben aber auch nur eine Chance, das Stück­chen Freiheit, dass wir die letzten zehn Tage hatten, zurück zu bekom­men, wenn sich jeder von uns diszi­pli­niert an die Maßnah­men hält und sich regel­mä­ßig testen lässt“, so Bürkle weiter. So lange nicht klar ist, wie es mit den Astra Zeneca Impfun­gen weiter geht, seien testen und Diszi­plin die einzi­gen Mittel, gegen das Virus anzukom­men, so die Landrätin. 

Die 7‑Tages-Inzidenz war zuletzt auf 130,7 geklet­tert. „In den letzten Tagen wurden uns nochmals deutlich mehr Fälle gemel­det als in den voraus­ge­gan­ge­nen Tagen, der Trend geht nach oben“, fasst Dr. Susan­ne Haag-Milz zusam­men. „Im Vorder­grund steht jetzt ein sehr diffu­ses Infek­ti­ons­ge­sche­hen.“ Dies bedeu­tet, dass sich das Virus flächen­de­ckend im gesam­ten Landkreis mit kleine­ren Ausbruchs­ge­sche­hen in verschie­de­nen Umgebun­gen und Zusam­men­hän­gen ausge­brei­tet hat. 

Allei­ne in den letzten 3 Tagen gab es Infek­ti­ons­fäl­le in 7 Betrie­ben, 5 Schulen, 2 Kinder­gär­ten und 2 medizi­ni­schen Einrich­tun­gen. Nicht selten sind auch ganze Famili­en betrof­fen. Da mittler­wei­le über 60% der Fälle auf Virus­va­ri­an­ten zurück zu führen sind, erkran­ken leider auch immer mehr enge Kontakt­per­so­nen an den anste­cken­den Virus­va­ri­an­ten. Erfreu­lich ist, dass derzeit keine Alten­pfle­ge­ein­rich­tun­gen betrof­fen sind. Das gesam­te Maßnah­men­pa­ket aus Hygie­ne­vor­ga­ben, Testun­gen und Impfun­gen scheint zu wirken. 

Die Infek­ti­ons­la­ge im Landkreis Sigma­rin­gen ist aktuell sehr dynamisch, eine konti­nu­ier­li­che Beobach­tung und angepass­te Steue­rung der erfor­der­li­chen Maßnah­men ist erfor­der­lich. Konnte zu Beginn der Woche das abgegrenz­te Infek­ti­ons­ge­sche­hen in einer Gemein­schafts­un­ter­kunft für Flücht­lin­ge mit 21 Infek­ti­ons­fäl­len als wesent­lich bei der Beurtei­lung der Lage berück­sich­tigt werden, so steht jetzt das flächen­de­cken­de Auftre­ten neuer Infek­tio­nen im Landkreis Sigma­rin­gen im Vorder­grund. Eine Rücknah­me der Locke­run­gen ist daher unumgänglich.

Ab Samstag Null Uhr gilt u.a. folgendes:

— Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weite­ren Person treffen, Kinder der beiden Haushal­te bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.
— Im Einzel­han­del ist nur noch Click & Collect möglich.
— Körper­na­he Dienst­leis­tun­gen sind verbo­ten. Kosmetik‑, Nagel‑, Massage‑, Tattoo- und Piercing­stu­di­os müssen wieder schließen.
— Auch Museen, Galerien, zoolo­gi­sche und botani­sche Gärten u.ä. müssen schließen.
— Einschrän­kun­gen beim Sport. Insbe­son­de­re ist die Nutzung von Sport­an­la­gen für den Amateur- und Freizeit-Indivi­du­al­sport wieder untersagt.

Weiter­hin haben Baumärk­te, Garten­märk­te, Blumen­hand­lun­gen, Buchhand­lun­gen und Frisör­sa­lons geöffnet.

Sollten diese Maßnah­men nicht ausrei­chen, um das Infek­ti­ons­ge­sche­hen zu bremsen, wäre als Ultima Ratio auch eine nächt­li­che Ausgangs­sper­re möglich. Wenn der Inzidenz­wert fünf Tage in Folge unter 100 liegt, können die Einschrän­kun­gen wieder zurück­ge­nom­men werden.