Die Menschen sollen sich weiter in Geduld üben. Und auch an Weihnach­ten vorsich­tig bleiben. Mit ihrem Beschluss stimmen die Kanzle­rin und die Länder­chefs die Deutschen auf einen schwie­ri­gen Jahres­ab­schluss ein.

Die stren­gen Beschrän­kun­gen für persön­li­che Kontak­te werden im Kampf gegen die Corona-Pande­mie noch einmal für mehre­re Wochen verschärft, dafür aber dann über Weihnach­ten gelockert. Darauf verstän­dig­ten sich die Minis­ter­prä­si­den­ten nach Beratun­gen mit Kanzle­rin Angela Merkel (CDU). 
 

Merkel forder­te eine weite­re «große Kraft­an­stren­gung», um die weiter­hin hohen Corona-Infek­ti­ons­zah­len wieder unter Kontrol­le zu bringen. «Es kommt weiter auf jeden und jede einzel­ne an», sagte die Kanzle­rin. Der im Novem­ber begon­ne­ne Teil-Lockdown mit Schlie­ßun­gen zahlrei­cher Einrich­tun­gen habe den starken Anstieg der Neuin­fek­tio­nen zwar gebro­chen, diese seien aber weiter­hin auf einem hohen Plateau.

Die Kontakt­be­schrän­kun­gen müssten noch einmal verschärft werden – mit einer Begren­zung von Treffen auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushal­ten. Dies werde nach mensch­li­chem Ermes­sen bis Anfang Januar gelten müssen. Weihnach­ten solle aber gefei­ert werden können — im engsten Famili­en- und Freun­des­krei­se mit maximal zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre nicht einge­rech­net. Schles­wig-Holstein hält an seinen eigenen Kontakt­re­ge­lun­gen fest.

Berlins Regie­ren­der Bürger­meis­ter Micha­el Müller (SPD) beton­te, die Beratun­gen seien diesmal «ohne Kontro­ver­sen, ohne Streit» abgelau­fen. Die Lage sei ernst. In Berlin sei inzwi­schen ein Viertel der Inten­siv­bet­ten mit Covid19-Patien­ten belegt.

Bei ihrer Bespre­chung Ende Oktober hatte die Runde festge­legt, dass der Aufent­halt in der Öffent­lich­keit vorerst nur mit den Angehö­ri­gen des eigenen und eines weite­ren Hausstan­des jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Perso­nen gestat­tet sein soll. Und dass Verstö­ße gegen diese Kontakt­be­schrän­kun­gen von den Ordnungs­be­hör­den auch sanktio­niert werden. Mitte Novem­ber hieß es dann, man solle zusätz­lich auch Zusam­men­künf­te in priva­ten Räumlich­kei­ten «mit Freun­den, Verwand­ten und Bekann­ten auf einen festen weite­ren Hausstand beschrän­ken». Das war aber nur eine dringen­de Empfehlung.

Für Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, und für deren Mitschü­ler soll es einheit­li­che Regeln geben. Merkel und die Minis­ter­prä­si­den­ten der Länder verstän­dig­ten sich bei ihrer Video­kon­fe­renz darauf, dass positiv getes­te­te Schüler gemein­sam mit ihren Mitschü­lern — in der Regel die Schul­klas­se — sofort in eine fünftä­gi­ge Quaran­tä­ne geschickt werden. Die Tage am Wochen­en­de zählen mit. Wie es in dem gemein­sa­men Beschluss­pa­pier weiter heißt, sollen die betrof­fe­nen Schüler dann nach fünf Tagen Quaran­tä­ne einen Schnell­test machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getes­tet werden, so lange bis der Test negativ ausfällt.

Lehrer sollen dem Beschluss zufol­ge wegen «des zeitlich befris­te­ten und anders struk­tu­rier­ten Kontakts» nicht in diese «Cluster­iso­la­ti­on» einbe­zo­gen werden. Offen bleibt aller­dings, ob es überhaupt genügend Schnell­tests für ein solches Vorge­hen gibt. Im Beschluss heißt es nur: «Der Bund sichert weiter­hin größt­mög­li­che Kontin­gen­te an Antigen­schnell­tests für Deutsch­land und unter­stützt darüber hinaus den Aufbau von inlän­di­schen Produktionskapazitäten.»

An diesem Donners­tag will sich Merkel im Bundes­tag erneut einer Debat­te zur Corona-Krise stellen.

Die Zahl der gemel­de­ten Corona-Todes­fäl­len binnen 24 Stunden war nach Angaben des Robert Koch-Insti­tuts vom Mittwoch­mor­gen auf den Höchst­stand von 410 gestie­gen. Die Zahl der gemel­de­ten Corona-Neuin­fek­tio­nen binnen 24 Stunden lag bei 18.633.