Wird das Verbot der geplan­ten Berli­ner Demons­tra­ti­on gegen Corona-Aufla­gen Bestand haben? Darüber werden wohl Gerich­te befin­den müssen. Innen­se­na­tor Geisel wehrt sich gegen den Vorwurf, mit dem Verbot eine politi­sche Linie durchzusetzen.

Deswe­gen hätten sie das Grund­recht auf Unver­sehrt­heit des Lebens höher gewer­tet als das auf Versamm­lungs­frei­heit, sagte Geisel.

Man müsse abwägen, welches Gefah­ren­po­ten­zi­al für die Gesund­heit der Teilneh­mer, aber auch für andere Berli­ner und vor allem für die Polizis­ten bestehe. «Deswe­gen haben wir klar gemacht, dass wir uns nicht wieder auf der Nase herum­tan­zen lassen», sagte Geisel.

Am 1. August waren Tausen­de Menschen in Berlin auf die Straße gegan­gen. Weil viele keine Masken trugen und den Mindest­ab­stand nicht einhiel­ten, löste die Polizei eine Kundge­bung auf. Nun unter­sag­te die Versamm­lungs­be­hör­de der Polizei mehre­re fürs Wochen­en­de geplan­te Proteste.

Die Veran­stal­ter-Initia­ti­ve aus Stutt­gart will vor dem Verwal­tungs­ge­richt gegen das Verbot vorge­hen und wenn nötig auch das Oberver­wal­tungs­ge­richt und das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt anrufen. Bis zum frühen Donners­tag­vor­mit­tag lag beim Verwal­tungs­ge­richt Berlin noch kein Wider­spruch der Veran­stal­ter vor. Man rechne aber mit dem Eingang im Lauf des Tages, sagte ein Gerichts­spre­cher. Ob das Gericht dann noch am Donners­tag oder erst am Freitag zu einer Entschei­dung komme, stehe noch nicht fest. Ungewöhn­lich seien so schnel­le Beschlüs­se vor Veran­stal­tun­gen wie Demons­tra­tio­nen aber nicht.

Geisel hatte am Mittwoch auch erklärt: «Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzu­neh­men, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichs­bür­ger und Rechts­extre­mis­ten missbraucht wird.» Auf die Frage, ob er damit nicht den Verdacht nähre, dass es ihm am Ende weniger um den Infek­ti­ons­schutz gehe, sondern vor allem darum, Reichs­bür­ger und Rechts­extre­mis­ten fernzu­hal­ten, sagte er im Infora­dio: «Nein. Das ist eine schwie­ri­ge Abwägung, die wir dort getrof­fen haben. Die steht in der Verbots­ver­fü­gung, da geht es um Infek­ti­ons­schutz.» Aber er habe auch das Recht, eine politi­sche Meinung zu haben.

Auf die Nachfra­ge, ob es politisch klug sei, diese beiden Dinge so nah anein­an­der in einer Mittei­lung zu formu­lie­ren, sagte er: «Vor Gericht zählt nur die Verbots­ver­fü­gung, nicht meine politi­sche Haltung.» Aber dass der Staat, die Demokra­tie wehrhaft sein müsse, und auch eine politi­sche Haltung einneh­me, sei seine Überzeugung.

Die Initia­ti­ve Querden­ken 711 und die AfD warfen dem Senator vor, die Demons­tra­ti­on aus politi­schen Gründen verbie­ten zu wollen. Der Initia­tor der Demons­tra­ti­on, Micha­el Ballweg, schrieb, es gehe «nicht um infek­ti­ons­schutz­recht­li­che Befürch­tun­gen, (…) sondern ausschließ­lich um die Gesin­nung der Teilnehmer».

Zur größten Kundge­bung am Wochen­en­de hatte die Initia­ti­ve für Samstag­nach­mit­tag 22.000 Teilneh­mer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Branden­bur­ger Tor angemel­det. Im Inter­net erschie­nen Aufru­fe, trotz Verbot in die Haupt­stadt zu reisen und zu protes­tie­ren. Teilwei­se wurden dabei Gewalt und politi­scher Umsturz gefordert.

Geisel zeigte sich laut einem «Tagesspiegel»-Bericht besorgt, dass es zu Gewalt kommen könnte. Es habe erheb­li­che Drohun­gen gegen seine Behör­de und die Polizei gegeben. Im Infora­dio sagte er, dort versamm­le sich ein sehr hetero­ge­nes Spektrum. Am 1. August hätten sich zwischen 20.000 und 30.000 Menschen zusam­men­ge­fun­den, darun­ter 3000 bis 4000 Neona­zis. «Wir erwar­ten am Wochen­en­de einige Tausend Neona­zis mehr, auch einige Tausend Demons­tran­ten mehr.» Die Polizei sei am Wochen­en­de mit mehre­ren Tausend Beamten präsent, um entwe­der das Demons­tra­ti­ons­ver­bot oder aber harte Aufla­gen durchzusetzen.

Der Staats­recht­ler Ulrich Battis vertei­dig­te die Berli­ner Entschei­dung. «Die Versamm­lungs­frei­heit ist nicht schran­ken­los», sagte Battis der «Rhein-Neckar-Zeitung». Bei Demons­tra­tio­nen gehe es auch um die Erfül­lung von Koope­ra­ti­ons­pflich­ten. «Wer gelten­de Vorschrif­ten wie Abstand und Hygie­ne­re­geln bewusst nicht einhält und auch gegen Demons­tra­ti­ons­auf­la­gen verstößt, der ist nicht friedlich.»

Nach Einschät­zung des Bundes­am­tes für Verfas­sungs­schutz spielen Rechts­extre­mis­ten keine führen­de Rolle bei den Demons­tra­tio­nen gegen die Corona-Politik. Zwar hätten rechts­extre­mis­ti­sche Partei­en dies in den vergan­ge­nen Monaten immer wieder versucht und inten­siv für die Teilnah­me gewor­ben, sagte Verfas­sungs­schutz­prä­si­dent Thomas Halden­wang dem ARD-Magazin «Kontras­te». Diese Versu­che seien aber «nicht beson­ders effek­tiv» gewesen. Der Verfas­sungs­schutz sehe bei den Demons­tra­tio­nen «eine große Anzahl von Menschen, die den unter­schied­lichs­ten Verschwö­rungs­theo­rien anhän­gen», sagte er. Das sei aber alles im Bereich dessen, «was sich noch auf dem Boden des Grund­ge­set­zes bewegt».