BERLIN (dpa) — Corona-Teststa­tio­nen gab es zwischen­zeit­lich fast an jeder Imbiss­bu­de. Nun laufen die kosten­lo­sen Schnell­tests aus. Für die meisten heißt es künftig: Test selbst bezah­len oder zumin­dest einen Teil davon. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Mal eben kosten­los auf Corona testen — damit ist nun nach mehr als einem Jahr vorerst Schluss. Schnell­tests auf Staats- und damit Steuer­zah­ler­kos­ten an Teststa­tio­nen oder in Apothe­ken soll es ab Donners­tag nur noch für bestimm­te Gruppen geben. Andere müssen drei Euro zuzahlen.

Darauf hatten sich Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) und Finanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lindner (FDP) in der vergan­ge­nen Woche geeinigt.

Was ändert sich grundsätzlich?

Bisher hatte jeder — auch ohne Corona-Sympto­me oder konkre­ten Anlass — Anspruch auf mindes­tens einen kosten­lo­sen Schnell­test pro Woche durch geschul­tes Perso­nal inklu­si­ve Testbe­scheid, der meist direkt aufs Smart­phone kommt und als Nachweis genutzt werden kann. Das kosten­lo­se Angebot wird jetzt, bis auf Ausnah­men, «ausge­setzt», wie es im Entwurf des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums für die neue Corona-Testver­ord­nung heißt, der vergan­ge­ne Woche bekannt wurde. Die überar­bei­te­te Verord­nung und die neuen Regeln sollen laut Minis­te­ri­um am Donners­tag in Kraft treten.

Wer bekommt weiter­hin Gratis-Tests?

Menschen, die sich aus medizi­ni­schen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwan­ger­schafts­drit­tel. Auch Haushalts­an­ge­hö­ri­ge von Infizier­ten, Kinder bis fünf Jahre und Bewoh­ner und Besucher von Pflege­hei­men, Einrich­tun­gen für Menschen mit Behin­de­rung und Klini­ken sollen sich weiter­hin kosten­los testen lassen können. Das gilt dem Entwurf zufol­ge ebenso für Menschen, die nach einer Corona-Infek­ti­on einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können.

Und wer muss drei Euro zuzahlen?

Die Drei-Euro-Tests sind für Besucher von Famili­en­fei­ern, Konzer­ten oder einer anderen «Veran­stal­tung in einem Innen­raum» am selben Tag gedacht. Das soll dabei helfen, sogenann­te Super-Sprea­der-Events zu verhin­dern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anste­cken. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekom­men, wer eine rote Corona-Warnapp hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorer­kran­kung zu treffen.

Da kann ja jeder behaup­ten, «ich will meine kranke Oma besuchen». Wie soll das kontrol­liert werden?

Dazu heißt es in der Begrün­dung zum Verord­nungs­ent­wurf, solche Besuche müssten «glaub­haft» gemacht werden. Beim Drei-Euro-Test muss zum Beispiel grund­sätz­lich unter­schrie­ben werden, dass der Test wegen eines geplan­ten Konzert­be­suchs, einer Famili­en­fei­er oder eines Besuchs bei einem vorer­krank­ten Angehö­ri­gen gemacht wird. Ob das poten­zi­el­le Betrü­ger ausrei­chend abschreckt, wird sich zeigen. Als Beleg kann zusätz­lich auch ein Konzert­ti­cket vorge­zeigt werden. Beim Angehö­ri­gen­be­such oder der Famili­en­fei­er wird es mit Belegen natur­ge­mäß schwierig.

Welche Nachwei­se werden noch verlangt?

Wie bisher muss ein «amtli­cher Licht­bild­aus­weis» vorge­legt werden. Nur haben viele Kinder bis fünf — für die es weiter­hin Gratis­tests gibt — noch gar keinen Ausweis oder Kinder­rei­se­pass, kriti­siert etwa die Kassen­ärzt­li­che Bundes­ver­ei­ni­gung. In der Praxis dürfte es so laufen, wie vom Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um bisher schon empfoh­len: Für Kinder ohne Ausweis reicht es, wenn die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten ihren Ausweis vorle­gen. Schwan­ge­re können den Mutter­pass als Nachweis für einen Gratis­test verwen­den. Haushalts­an­ge­hö­ri­ge von Infizier­ten zeigen deren Testergeb­nis vor.

Warum wird das Testan­ge­bot überhaupt eingeschränkt?

Weil es zu teuer wurde. Die kosten­lo­sen Tests hatten nach Angaben Lauter­bachs zuletzt eine Milli­ar­de Euro pro Monat verschlun­gen. Es gibt sie — mit kurzer Unter­bre­chung im vergan­ge­nen Herbst — seit dem Frühjahr 2021. «Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglich­kei­ten an Grenzen gekom­men sind», hatte Finanz­mi­nis­ter Lindner den Schritt begrün­det. Lauter­bach zufol­ge sieht das neue Konzept noch Kosten von 2,7 Milli­ar­den Euro bis Jahres­en­de vor. Würde die derzei­ti­ge Praxis beibe­hal­ten, wäre es 5 Milliarden.

Überneh­men die Länder den Drei-Euro-Anteil?

Lauter­bach hatte auf die Möglich­keit verwie­sen, dass die Bundes­län­der die drei Euro für die Bürger überneh­men könnten. Die Länder haben dafür aber nach letztem Stand keine Pläne. Die drei Euro erset­ze man nicht «und zwar in keinem der Länder», hatte Baden-Württem­bergs Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne) am Diens­tag gesagt.