LINDAU – Der Bayeri­sche Verwal­tungs­ge­richts­hof hat am 24.11.2020 mit sofor­ti­ger Wirkung die Regelung der Bayeri­schen Einrei­se-Quaran­tän­ever­ord­nung vorläu­fig außer Vollzug gesetzt, wonach sich Grenz­gän­ger wöchent­lich einem Corona-Test unter­zie­hen müssen.

Im Landkreis Lindau konnten sich Grenz­gän­ger seit Anfang Novem­ber immer samstags kosten­los im Testzen­trum auf dem Gelän­de des Umlade- und Wertstoff­zen­trums an der Bösen­reu­ti­ner Steig testen lassen. Dieses Angebot wird nun mit Bezug auf das Urteil einge­stellt. Das heißt, dass sich Grenz­gän­ger aus den Anrai­ner­staa­ten ab sofort nicht mehr im Lindau­er Testzen­trum testen lassen können, aber entspre­chend dem Urteil auch keine Testergeb­nis­se mehr vorhal­ten müssen. Insge­samt wurden an den drei Testta­gen für Grenz­gän­ger, die bisher durch­ge­führt wurden, 1.176 Tests gemacht, davon waren 17 positiv.