LINDAU – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 24.11.2020 mit sofortiger Wirkung die Regelung der Bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt, wonach sich Grenzgänger wöchentlich einem Corona-Test unterziehen müssen.
Im Landkreis Lindau konnten sich Grenzgänger seit Anfang November immer samstags kostenlos im Testzentrum auf dem Gelände des Umlade- und Wertstoffzentrums an der Bösenreutiner Steig testen lassen. Dieses Angebot wird nun mit Bezug auf das Urteil eingestellt. Das heißt, dass sich Grenzgänger aus den Anrainerstaaten ab sofort nicht mehr im Lindauer Testzentrum testen lassen können, aber entsprechend dem Urteil auch keine Testergebnisse mehr vorhalten müssen. Insgesamt wurden an den drei Testtagen für Grenzgänger, die bisher durchgeführt wurden, 1.176 Tests gemacht, davon waren 17 positiv.