BERLIN (dpa) — Mit dem Abfla­chen der Corona-Pande­mie ist auch die offizi­el­le Warn-App des Bundes aus den Schlag­zei­len verschwun­den. Nun gibt es eine neue Versi­on, mit der eine umfas­sen­de Änderung verbun­den ist.

Die Macher der offizi­el­len Corona-Warn-App des Bundes (CWA) haben eine neue Versi­on der Anwen­dung veröf­fent­licht. Mit der Versi­on 3.0 können künftig auch die Ergeb­nis­se von selbst vorge­nom­me­nen Schnell­tests ohne eine offizi­el­le Bestä­ti­gung erfasst werden.

Ein Anruf bei der Verifi­ka­ti­ons-Hotline ist damit nicht mehr nötig. Daher wird der Betrieb der Verifi­ka­ti­ons-Hotline Ende Januar einge­stellt, teilte das Projekt­team aus Robert Koch-Insti­tut (RKI), Deutscher Telekom und SAP in einem Blogein­trag mit.

Auch Warnun­gen nach einem positi­ven Selbst­test möglich

Bisher war für eine Warnung über die Corona-Warn-App ein offizi­el­ler positi­ver Schnell- oder PCR-Test in der Anwen­dung erfor­der­lich. Mit der Versi­on 3.0 sind nun auch Warnun­gen nach einem positi­ven Selbst­test möglich. Die Nutze­rin­nen und Nutzer mit einem positi­ven Testergeb­nis können damit eine Warnung durch die CWA selbst auslö­sen, ohne zuvor eine Trans­ak­ti­ons­num­mer bei der Verifi­zie­rungs-Hotline anfor­dern zu müssen. Dieses Verfah­ren gilt sowohl für positi­ve Ergeb­nis­se von offizi­ell in Testzen­tren veran­lass­ten PCR-Tests und Antigen-Schnell­tests, die nicht auf einem digita­len Weg in die CWA übermit­telt wurden, als auch für positi­ve Ergeb­nis­se von sogenann­ten Point-of-Care-PCR-Tests (PCR-Schnell­tests) und von Selbsttests.

Das Test- und Warnkon­zept sei infol­ge des erwar­te­ten weite­ren Pande­mie­ver­laufs erleich­tert worden. Um einen massen­haf­ten Missbrauch der Selbst­warn-Funkti­on zu unter­bin­den, können positi­ve Selbst­tests nur einmal alle drei Monate einge­tra­gen werden. Ansons­ten ändere sich an den Kernfunk­tio­nen der App — Risiko­er­mitt­lung und Risiko­war­nung — nichts.

Anony­mi­sier­te Perso­nen als Risikokontakte

Die CWA war im Sommer 2020 entwi­ckelt worden, um die Infek­ti­ons­ra­ten mit dem Corona­vi­rus einzu­däm­men. Die CWA regis­triert anony­mi­siert Perso­nen, die sich für länge­re Zeit in einem Abstand von zwei Metern oder weniger befun­den haben, als Risikokontakte.

Die App verzeich­ne­te seit 2020 über 48 Millio­nen Downloads. Auf wie vielen Smart­phones sie noch aktiv ist, steht nicht fest. Die Verträ­ge für die Betrei­ber der CWA wurden nach Infor­ma­tio­nen aus dem Dezem­ber 2022 bisher bis Ende Mai 2023 verlän­gert. Dadurch fallen weite­re 23 Millio­nen Euro an. Seit der Einfüh­rung der CWA im Juni 2020 habe die App schon mehr als 220 Millio­nen Euro gekos­tet, teilte das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um der Tages­zei­tung «Welt» mit.