BERLIN (dpa) — Ferien­zeit ist Urlaubs­zeit. Am einzi­gen Wochen­en­de, an dem ganz Deutsch­land in den Sommer­fe­ri­en ist, hat die Bundes­re­gie­rung nun neue Einrei­se-Regeln beschlos­sen. Hier eine Übersicht:

Stren­ge­re Testpflich­ten bei der Einrei­se nach Deutsch­land sollen eine Corona-Ausbrei­tung zum Ende der Sommer­fe­ri­en verhin­dern. Kernpunk­te der Neure­ge­lung, die ab Sonntag greift:

NACHWEISPFLICHT:
Alle ab zwölf Jahren müssen künftig bei der Einrei­se belegen können, dass bei ihnen das Übertra­gungs­ri­si­ko verrin­gert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genese­ner oder einem negati­ven Testergeb­nis. Diese Vorga­be gab es schon für alle Flugpas­sa­gie­re, nun gilt sie auch für Einrei­sen per Auto, Bahn oder Schiff.

VIRUSVARIANTENGEBIETE:
Bei einem Aufent­halt in Gebie­ten mit neuen, besorg­nis­er­re­gen­den Virus­va­ri­an­ten ist ein Testnach­weis Pflicht. Nachwei­se als Genese­ner oder Geimpf­ter reichen in diesem Fall nicht.

KONTROLLEN:
Den jewei­li­gen Nachweis muss man bei der Einrei­se dabei haben und bei «stich­pro­ben­haf­ten» Überprü­fun­gen durch die Behör­den vorle­gen. Flugrei­sen­de müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenz­über­schrei­ten­den Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Grenz­kon­trol­len aller Autos sind nicht geplant.

TESTS:
Im Ausland sind Schnell­tests oder PCR-Tests möglich — auf eigene Kosten. Schnell­tests dürfen bei der Einrei­se in Deutsch­land höchs­tens 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. Für Schnell­tests verkürzt sich die Frist bei Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten auf 24 Stunden.

RISIKOGEBIETE:
Künftig gibt es statt drei nur noch zwei Katego­rien für weltwei­te Regio­nen mit höherem Infek­ti­ons­ri­si­ko. Neben den Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten sind dies «Hochri­si­ko­ge­bie­te» mit beson­ders hohen Fallzah­len. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von «deutlich mehr als 100». Betrach­tet werden sollen aber auch andere Faktoren.

QUARANTÄNE:
Rückkeh­rer aus Hochri­si­ko­ge­bie­ten müssen zehn Tage in Quaran­tä­ne, die frühes­tens ab dem fünften Tag mit einem negati­ven Test beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf endet die Quaran­tä­ne generell nach dem fünften Tag nach Einrei­se. Geimpf­te und Genese­ne müssen nicht in Quaran­tä­ne. Bei Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten gilt weiter­hin eine in der Regel nicht verkürz­ba­re Quaran­tä­ne von 14 Tagen.

ANMELDUNG:
Urlau­ber aus Hochri­si­ko- oder Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten müssen sich weiter beim amtli­chen digita­len Einrei­se­por­tal anmel­den. Auch Test‑, Impf- oder Genese­nen­nach­wei­se sind dort hochzu­la­den, sobald man sie hat.

SANKTIONEN:
Bei Verstö­ßen drohen Bußgel­der — etwa gegen die Pflicht sich anzumel­den, Nachwei­se vorzu­le­gen oder in Quaran­tä­ne zu gehen. Auch Verkehrs­un­ter­neh­men drohen Bußgel­der bei Verstö­ßen. Generell können Bußgel­der bei krassen Verstö­ßen bis zu 25.000 Euro betragen.