KOPENHAGEN (dpa) — Schon einmal haben sich die Menschen in Dänemark von allen Corona-Beschrän­kun­gen verab­schie­det. Dann explo­dier­te die Zahl an Neuin­fek­tio­nen. Nun lockern die Dänen erneut.

Dänemark hat sich trotz einer nach wie vor hohen Zahl an Neuin­fek­tio­nen von praktisch allen Corona-Beschrän­kun­gen freige­macht. Seit Diens­tag gelten im nördlichs­ten deutschen Nachbar­land bis auf verein­zel­te Einrei­se­re­geln keine Einschrän­kun­gen mehr.

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schut­zes gehört bis auf Weite­res ebenso der Vergan­gen­heit an wie Nachwei­se über Impfun­gen, Genesun­gen und negati­ven Tests. Großver­an­stal­tun­gen sind ebenso erlaubt wie der Besuch von Bars und Diskotheken.

All das geht damit einher, dass Covid-19 nicht mehr als «gesell­schafts­kri­ti­sche Krank­heit» einge­stuft wird. Ähnlich waren die Dänen schon einmal im vergan­ge­nen Septem­ber vorge­gan­gen. Dann stieg die Zahl der Neuin­fek­tio­nen aber wieder stark, weshalb auch die Beschrän­kun­gen wieder einge­führt wurden. Heute hat das EU-Land mit knapp sechs Millio­nen Einwoh­nern eine tägli­che Neuin­fek­ti­ons­zahl im mittle­ren fünfstel­li­gen Bereich — Höchst­stän­de, die vor dem Aufkom­men der Omikron-Varian­te des Corona­vi­rus kaum vorstell­bar waren.

Kaum Auswir­kung der Zahlen auf Intensivstationen

Die Zahlen wirken sich jedoch nicht so stark wie befürch­tet auf die Lage in den Kranken­häu­sern und vor allem auf den Inten­siv­sta­tio­nen aus. Milde­re Krank­heits­ver­läu­fe und hohe Impfzah­len sind die wesent­li­chen Gründe, weshalb sich die Dänen zur umfas­sen­den Locke­rung entschie­den. «Wir sind durch die kriti­sche Phase durch», so Minis­ter­prä­si­den­tin Mette Frede­rik­sen. Die Zahl, auf die man nun schaue, sei jedoch die, wie viele Menschen nach einer Infek­ti­on ernst­haft erkrank­ten. Diese Kurve sei nun gebrochen.

Verein­zel­te Einrei­se­re­geln vor allem für Ungeimpf­te bleiben bestehen. Geimpf­te und genese­ne Reisen­de aus aller Welt müssen zwar nicht mehr länger zusätz­lich einen negati­ven Test vorwei­sen können. Bürger des EU- und Schen­gen­rau­mes ohne gülti­gen Impf- oder Infek­ti­ons­nach­weis müssen aber entwe­der in den Tagen vor oder spätes­tens bis zu 24 Stunden nach der Einrei­se einen Test machen. Kranken­häu­ser und Pflege­hei­men werden darüber hinaus angehal­ten, von Besuchern weiter­hin den Gebrauch von Masken und dem Corona-Pass zu verlan­gen, um Schutz­be­dürf­ti­ge und Ältere zu schützen.