STUTTGART (dpa/lsw) — Fußball-Bundes­li­gist VfB Stutt­gart muss wegen Verstö­ßen gegen den Daten­schutz ein Bußgeld von 300 000 Euro zahlen. Baden-Württem­bergs Daten­schutz­be­auf­trag­ter Stefan Brink begrün­de­te diese Strafe am Mittwoch mit einer «fahrläs­si­gen Verlet­zung der daten­schutz­recht­li­chen Rechen­schafts­pflicht» gemäß der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung. Seine Ermitt­lun­gen seien damit abgeschlos­sen, teilte der Daten­schutz­be­auf­trag­te mit.

Der VfB akzep­tiert den Abschluss des Verfah­rens und verzich­tet auf weite­re Rechts­mit­tel, wie der Erstli­gist mitteil­te. Der Club bat seine Mitglie­der und Fans «um Entschul­di­gung für die Vorfäl­le in der Vergan­gen­heit» und kündig­te an, am kommen­den Montag noch einmal Stellung dazu zu beziehen.

Die Daten­af­fä­re und ihre Aufar­bei­tung belas­ten den VfB seit Monaten und gelten als zentra­le Themen des Macht­kampfs zwischen Vorstands­chef Thomas Hitzl­sper­ger und Präsi­dent Claus Vogt. Zwischen 2016 und 2018 sollen vom Club wieder­holt Zehntau­sen­de Mitglie­der­da­ten an Dritte weiter­ge­reicht worden sein — unter anderem, um die im Sommer 2017 beschlos­se­ne Ausglie­de­rung der Profi­ab­tei­lung voran­zu­trei­ben. Mit der Aufklä­rung der Affäre war auch die Kanzlei Esecon beauf­tragt worden.

Die «Koope­ra­ti­ons­be­reit­schaft des VfB» bezeich­ne­te Brink als «ungewöhn­lich» und lobte sie. «Auch wenn wir mit Blick auf Verjäh­rungs­vor­schrif­ten nicht alle öffent­lich disku­tier­ten Vorgän­ge vollstän­dig unter­su­chen konnten, ist doch das jetzt einver­nehm­lich gefun­de­ne Ergeb­nis überzeu­gend», sagte Brink: «Neben dem spürba­ren Bußgeld sorgt der VfB für erheb­li­che organi­sa­to­ri­sche und techni­sche Verbes­se­run­gen in Sachen Datenschutz.»