Die Senkung der Mehrwert­steu­er in der Gastro­no­mie auf den niedri­ge­ren Satz als Corona-Hilfs­maß­nah­me muss nach Ansicht des Verban­des Dehoga auch nach der Krise beibe­hal­ten werden.

Berlin/München (dpa) — «Das ist eine ganz wichti­ge Maßnah­me zur Stabi­li­sie­rung der Branche», sagte die Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin des Deutschen Hotel- und Gaststät­ten­ver­ban­des, Ingrid Hartges, der Deutschen Presse-Agentur.

«Wir plädie­ren aus einer Vielzahl von Gründen für eine Entfris­tung dieser Regelung. Wir haben sie seit Jahren gefor­dert — auch aus Wettbewerbsgründen.»

Die Steuern auf Speisen müssten gleich hoch sein — egal ob sie zum Mitneh­men «in der Pappe» oder auf dem Teller serviert würden. «Das ist auch ein Frage der Wertschät­zung», sagte Hartges. «Wir sind das öffent­li­che Wohnzim­mer der Gesellschaft.»

Hinzu komme, dass die Auswir­kun­gen der Corona­kri­se noch lange zu spüren sein werden — und viele Gastro­no­men vor dem Aus stehen könnten. Bei Geträn­ken plädier­te Hartges für eine Senkung der Mehrwert­steu­er auf sieben Prozent zumin­dest für nicht-alkoho­li­sche Getränke.

Seit Jahren hatten die Gastro­no­men die Senkung von 19 Prozent auf den niedri­ge­ren Satz von 7 Prozent verlangt, die nun im Zuge der Krise zur Stützung der Gastro­no­men verwirk­licht wurde. Derzeit gelten als weite­re Maßnah­me zudem bis Jahres­en­de nochmals weiter reduzier­te Sätze von 16 und 5 Prozent für alle Branchen.