MÜNCHEN (dpa) — Alfons Schuh­beck hat sich als Koch ein Unter­neh­men aufge­baut. Inzwi­schen hat er Insol­venz angemel­det — und könnte im Gefäng­nis landen. Am Mittwoch beginnt sein Prozess wegen Steuerhinterziehung.

In Alfons Schuh­becks Münch­ner «Teatro» verlegt der Star-Koch sich derzeit auf das Träumen: «Am Abend, wenn die Welt in weichem Abend­rot versinkt, beginnt im funkeln­den teatro-Spiegel­zelt die Zeit des Träumens», schreibt der 73-Jähri­ge auf der Homepage über das Programm «Moonia», das dort für den Oktober geplant ist. Für Schuh­beck selbst aber bietet der Monat vor allem eine Konfron­ta­ti­on mit der harten Reali­tät: An diesem Mittwoch (5. Oktober) beginnt am Landge­richt München I sein Prozess wegen des Verdachts der Steuer­hin­ter­zie­hung in Millionenhöhe.

Der Ort des Gesche­hens ist einer mit Geschich­te: der Saal 134 des Münch­ner Justiz­pa­las­tes. Dort wurde vor acht Jahren schon einmal jemand aus der Münch­ner Schicke­ria wegen Steuer­hin­ter­zie­hung verur­teilt. Uli Hoeneß, langjäh­ri­ger Präsi­dent des FC Bayern München, bekam 2014 eine Haftstra­fe von dreiein­halb Jahren — und lande­te tatsäch­lich hinter Gittern.

Kochen für die Beatles

Die Geschich­te könnte sich wieder­ho­len. Denn im Fall Schuh­beck soll es laut Medien­be­rich­ten um rund zwei Millio­nen Euro hinter­zo­ge­ne Steuern gehen. Und nach einem Urteil des Bundes­ge­richts­hofs (BGH) in Karls­ru­he aus dem Jahr 2012 droht schon ab einer Summe von einer Milli­on in der Regel eine Haftstra­fe ohne Bewäh­rung. Sollte Schuh­beck also für die angeklag­ten Taten verur­teilt werden, ist das Gefäng­nis eine realis­ti­sche Option.

In 25 Fällen hat die Staats­an­walt­schaft ihn wegen Steuer­hin­ter­zie­hung angeklagt, bis zum 22. Dezem­ber sind 18 Verhand­lungs­ta­ge angesetzt. Mutmaß­li­che Tator­te sind laut Medien­be­rich­ten die Münch­ner Restau­rants «Orlan­do» und «Südti­ro­ler Stuben». Einem Mitan­ge­klag­ten wird Beihil­fe vorge­wor­fen. Wie die «Süddeut­sche Zeitung» berich­te­te, soll es sich dabei um einen Compu­ter­fach­mann handeln, der ein Programm entwi­ckelt haben soll, das regel­mä­ßig Posten aus den Tages­ein­nah­men lösch­te und so am Fiskus vorbei manövrierte.

Für Schuh­beck dürfte der Prozess der Tiefpunkt seiner Karrie­re sein. Er, der eigent­lich mal Fernmel­de­tech­ni­ker werden wollte, wurde statt­des­sen einer der bekann­tes­ten Köche und Gastro­no­men der Republik. Er hat schon die Beatles und Charlie Chaplin bekocht, die ehema­li­ge Bundes­kanz­le­rin Angela Merkel und Queen Eliza­beth II. — und immer wieder auch den FC Bayern München. Sein Name ist eine Marke. Er baute ein Firmen­ge­flecht auf mit drei Restau­rants, einem Catering-Service, einem Eissa­lon und Gewürzläden.

Erneue­rer der bayeri­schen Küche

Der Bayer, der sich als Erneue­rer der bayeri­schen Küche sieht, ist nicht nur Gastwirt, sondern auch Unter­neh­mer, Autor zahlrei­cher Kochbü­cher und immer wieder Gast im Fernse­hen. «Ich habe nie die Hände in den Schoß gelegt», sagte er zu seinem 70. Geburts­tag vor drei Jahren. «Egal wie die Zeiten sind: Man muss agieren statt reagieren.»

Vor drei Jahren waren dann aber die Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft München I wegen des Verdachts der Steuer­hin­ter­zie­hung gegen Schuh­beck bekannt gewor­den. In diesem Zusam­men­hang wurden auch seine Geschäfts­räu­me durch­sucht. «Ich werde sehr eng und sehr offen mit den Behör­den zusam­men­ar­bei­ten, um alle Vorwür­fe zu entkräf­ten», sagte der Koch damals. Er stehe «den Behör­den in allen Fragen Rede und Antwort». Kurz vor dem Start des Prozes­ses wollten sich aber weder Schuh­beck noch seine Anwäl­te auf Anfra­ge zu dem Verfah­ren äußern.

Überle­ben in der Pandemie

Im vergan­ge­nen Jahr wurde bekannt, dass Schuh­becks Imperi­um in finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten steckt. Er melde­te Insol­venz an und begrün­de­te das mit dem Ausblei­ben von Staats­hil­fen im Zuge der Corona-Pande­mie. «Nachdem die vollmun­dig angekün­dig­ten Staats­hil­fen bei mir bis heute ausge­blie­ben sind, muss ich für meine Betrie­be Insol­venz anmel­den», sagte Schuh­beck damals laut einer Mittei­lung, die überschrie­ben war mit «Das nächs­te Corona-Opfer». Bis zuletzt habe er auf staat­li­che Finanz­hil­fen gehofft und priva­te Gelder in sein Unter­neh­men gesteckt, ließ Schuh­beck damals mittei­len. «Doch jetzt ist Schluss.»

Aller­dings hatte Schuh­beck nach Infor­ma­tio­nen des Bundes­am­tes für Justiz (BFJ) seit 2017 keine Geschäfts­be­rich­te mehr veröf­fent­licht, was gegen die Offen­le­gungs­pflicht verstößt. Ein Ordnungs­geld­ver­fah­ren wurde eingeleitet.

Vor Gericht geht es für Schuh­beck nun nicht nur um seinen Ruf und seine beruf­li­che Zukunft — sondern auch um seine Freiheit. Das Verfah­ren hat die Justiz trotz dieser Schick­sal­haf­tig­keit halbwegs humor­voll nach einer der Lieblings­zu­ta­ten des Kochs benannt: Ingwer.

Von Britta Schul­te­jans, dpa