BIBERACH – Stadt­ver­wal­tung und Landrats­amt Biber­ach sorgen für das gute Zusam­men­le­ben der Menschen in der Stadt und im Landkreis Biber­ach. Dazu müssen sie wissen, wie viele Menschen hier wohnen – nur dann kann für Kinder­gär­ten, Schulen, Senio­ren­hei­me, Versor­gungs­ein­rich­tun­gen, Sport­an­la­gen, Kläran­la­gen, Bauplät­ze, Infra­struk­tur und vieles andere mehr in der richti­gen Größe gesorgt werden. Nur aufgrund einer korrek­ten Einwoh­ner­zahl erhal­ten die Stadt, die Kommu­nen im Landkreis und der Landkreis selber von Bund und Land zudem Geld in vorge­se­he­ner Höhe für die Erfül­lung ihrer Aufgaben. 

Alle zehn Jahre wird deshalb überprüft, ob die fortge­schrie­be­nen Einwoh­ner­zah­len in allen Städten und Gemein­den in Deutsch­land noch korrekt sind. 2022 ist es wieder soweit und der Zensus findet in den nächs­ten Wochen statt. Dieser bundes­wei­te Zensus ist eine Volks­zäh­lung, bei der aber nur ein Teil der Bevöl­ke­rung persön­lich befragt wird, um Aufwand und Kosten zu reduzie­ren. Wer zu dieser zufäl­lig ausge­wähl­ten Stich­pro­be gehört, zählt reprä­sen­ta­tiv also für alle. 

Deshalb ist es ganz beson­ders wichtig, dass alle Einwoh­ne­rin­nen und Einwoh­ner, die hierfür ausge­wählt wurden, bei der Befra­gung mitma­chen. Dazu erhal­ten die Perso­nen in den nächs­ten Tagen Post von der Stadt bezie­hungs­wei­se dem Landrats­amt, mit der sich eine Erhebungs­be­auf­trag­te oder ein Erhebungs­be­auf­trag­ter für ein kurzes Gespräch ankün­digt, in dem folgen­de Angaben geklärt werden: Vorna­me und Nachna­me, Geschlecht, Geburts­da­tum, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Famili­en­stand und Wohnsta­tus (Haupt­wohn­sitz oder Neben­wohn­sitz). Vor Beginn dieses Gesprächs weisen sich die Erhebungs­be­auf­trag­ten für ihre Tätig­keit aus. 

Bei einem Teil der Bevöl­ke­rung werden im Anschluss an dieses Gespräch persön­li­che Zugangs­da­ten für einen Online-Frage­bo­gen überge­ben, mit dem weite­re Angaben unter anderem zu Wohnsi­tua­ti­on, Bildung, Erwerbs­tä­tig­keit und Beruf erhoben werden sollen. Die Muster­fra­ge­bö­gen und viele weite­re Infor­ma­tio­nen zum Zensus 2022 – inklu­si­ve verschie­de­ner Erklär­vi­de­os und Angebo­te in 15 verschie­de­nen Sprachen – sind auf der Zensus-Homepage unter www.zensus2022.de bereit­ge­stellt. Auch über die Gebäu­de- und Wohnungs­zäh­lung durch das Statis­ti­sche Landes­amt, die alle Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von Wohnraum betrifft, wird hier informiert.