DEN HAAG/ROM (dpa) — Eine Klage Deutsch­lands gegen Itali­en hat für Aufse­hen gesorgt. Berlin fürch­tet wegen Forde­run­gen nach NS-Entschä­di­gun­gen Enteig­nun­gen. Doch die Klage wird zurück­ge­nom­men — wenn auch nur zum Teil.

In der Causa um die Entschä­di­gung von NS-Opfern in Itali­en hat Deutsch­land seine Klage gegen das EU- und Nato-Partner­land teils zurück­ge­zo­gen. Der Inter­na­tio­na­le Gerichts­hof in Den Haag teilte am Wochen­en­de mit, dass die Bundes­re­pu­blik ihren Eilan­trag auf vorläu­fi­gen Rechts­schutz widerrufe.

Berlin befürch­te nämlich nicht mehr, dass presti­ge­träch­ti­ge Einrich­tun­gen in Rom wie das Goethe-Insti­tut oder die Deutsche Schule von Itali­en enteig­net und zwangs­ver­stei­gert werden. Dies hatte in dem ungewöhn­li­chen Fall zuletzt gedroht und war der Grund für die Anrufung des UN-Gericht gewesen — die eigent­li­che Klage bleibt im Kern aber bestehen.

In der juris­ti­schen Ausein­an­der­set­zung geht es um die grund­le­gen­de Frage, ob italie­ni­sche Opfer deutscher Kriegs­ver­bre­chen während des Zweiten Weltkriegs die Bundes­re­pu­blik auf Schaden­er­satz verkla­gen können. Der Inter­na­tio­na­le Gerichts­hof hatte dies in einem Urteil 2012 abgelehnt — das obers­te Gericht in Itali­en aber sieht es anders und ließ immer wieder Klagen von Opfern und Hinter­blie­be­nen zu.

Itali­en richtet Fonds ein

Dies führte dazu, dass einige Gerich­te Deutsch­land zur Zahlung von Entschä­di­gun­gen verur­teil­ten. Weil sich die Bundes­re­pu­blik weiger­te, drohte ihr zum Stich­tag 25. Mai die gericht­li­che Enteig­nung und Zwangs­ver­stei­ge­rung von Immobi­li­en wie eben den Gebäu­den des Goethe-Insti­tuts und der Deutschen Schule, aber auch des Deutschen Archäo­lo­gi­schen Insti­tuts und des Deutschen Histo­ri­schen Instituts.

Politisch waren derart hefti­ge Maßnah­men auch in Rom nicht gewollt. Die Regie­rung beschloss deswe­gen jüngst ein Geset­zes­de­kret zur vorläu­fi­gen — oder womög­lich endgül­ti­gen — Lösung des Problems: Für die Opfer der NS-Verbre­chen auf italie­ni­schem Gebiet wird ein Fonds einge­rich­tet, aus dem die Schadens­er­satz­for­de­run­gen begli­chen werden sollen. Für das Jahr 2023 werden 20 Millio­nen Euro bereit­ge­stellt, für die drei folgen­den Jahre jeweils gut 11,8 Millio­nen Euro.

Das Dekret trat am 1. Mai in Kraft, worauf­hin Deutsch­land in einem am 5. Mai in Den Haag einge­gan­gen Brief den Antrag auf vorläu­fi­gen Rechts­schutz zurück­zog. Die für Montag und Diens­tag geplan­ten ersten Anhörun­gen in der außer­ge­wöhn­li­chen Causa wurden abgesagt.

Jahre­lan­ger Rechtsstreit?

Deutsch­land inter­pre­tiert das Dekret so, dass Itali­ens Gerich­te alle derzeit offenen Vollstre­ckungs­maß­nah­men aufhe­ben müssen und künftig nicht mehr gegen deutsches Staats­ei­gen­tum auf italie­ni­schem Boden vorge­gan­gen werden darf. Das schrieb das Auswär­ti­ge Amt in dem Brief an das Gericht nach Gesprä­chen zwischen Rom und Berlin Anfang Mai.

Wegen der drohen­den Enteig­nun­gen dräng­te die Zeit, daher musste auch zunächst der zusätz­li­che Eilan­trag gestellt werden. Das Verfah­ren um die eigent­li­che Klage könnte sich nun aber über Jahre hinzie­hen, falls Deutsch­land seine Klage nicht noch in Gänze zurückzieht.

Die Verbre­chen der Wehrmacht und der SS an der Zivil­be­völ­ke­rung vor allem beim Rückzug aus Itali­en kurz vor Ende des Krieges werden vieler­orts in dem Mittel­meer­land auch heute noch aufge­ar­bei­tet. Eine deutsch-italie­ni­sche Histo­ri­ker­kom­mis­si­on kam 2012 zu der Einschät­zung, dass damals bis zu 15 000 Zivilis­ten ermor­det wurden. Orte wie Marza­bot­to bei Bologna, Fiviz­za­no in der Toska­na oder die ardeati­ni­schen Höhlen südlich von Rom sind Symbo­le gewor­den für die Massa­ker der deutschen Besat­zer an zum Teil Hunder­ten Zivilisten.