BERLIN (dpa) — Laut DGB-Chef wäre es unver­ant­wort­lich, «alle wirkungs­vol­len Mecha­nis­men des Infek­ti­ons­schut­zes über Bord zu werfen». Unter­neh­men müssten für einen wirksa­men Arbeits- und Gesund­heits­schutz sorgen.

Der Vorsit­zen­de des Deutschen Gewerk­schafts­bun­des (DGB), Reiner Hoffmann, hat sich trotz sinken­der Corona-Inzidenz­wer­te gegen ein baldi­ges Auslau­fen der Homeof­fice-Pflicht ausgesprochen.

«Auch wenn die Infek­ti­ons­zah­len endlich zurück­ge­hen — es wäre unver­ant­wort­lich, jetzt alle wirkungs­vol­len Mecha­nis­men des Infek­ti­ons­schut­zes über Bord zu werfen», sagte Hoffmann dem Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land. Gerade die Unter­neh­men stünden im beson­de­ren Maße in der Pflicht, für einen wirksa­men Arbeits- und Gesund­heits­schutz zu sorgen. Dieser beinhal­te zweifels­oh­ne auch die Möglich­keit, im Homeof­fice zu arbei­ten. «Solan­ge nicht ein Großteil der Beschäf­tig­ten vollstän­dig geimpft ist, dürfen sich die Arbeit­ge­ber nicht aus der Verant­wor­tung ziehen.»

DGB will gesetz­li­chen Rahmen für mobiles Arbeiten

Die vergan­ge­nen Monate hätten gezeigt, dass mobiles Arbeit in einem weit größe­ren Umfang möglich sei, als bisher angenom­men — aber auch die Schat­ten­sei­ten offen­ge­legt, sagte der DGB-Chef. Deswe­gen forde­re der DGB einen gesetz­li­chen Regelungs­rah­men für mobiles Arbei­ten. Stärke­re Mitbe­stim­mungs­rech­te spiel­ten eine zentra­le Rolle. Dort, wo Mitbe­stim­mung und Tarif­bin­dung funktio­nier­ten, seien bereits vor der Krise, aber auch in den letzten Monaten passge­naue Verein­ba­run­gen zur Regelung mobilen Arbei­tens abgeschlos­sen worden.

Gemäß dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz soll derzeit Arbeit im Homeof­fice die Regel sein — zumin­dest bei Beschäf­tig­ten, die im Büro arbei­ten. Die Unter­neh­men müssen das Arbei­ten von zuhau­se ermög­li­chen, wenn keine zwingen­den Gründe dagegen sprechen. Die Beschäf­tig­ten müssen dies im Normal­fall auch anneh­men. Bundes­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz (SPD) hatte Forde­run­gen aus der Wirtschaft nach einer frühzei­ti­gen Aufhe­bung der Homeof­fice-Pflicht abgelehnt. Die Regelung läuft nach bishe­ri­ger Planung am 30. Juni aus.