(djd) — Wie kann ein persön­li­cher Beitrag zum Klima­schutz ausse­hen? Diese Frage stellen sich viele Verbrau­cher — und haben dabei vor allem Themen wie den eigenen Konsum oder ihre Mobili­tät im Blick. An das Zuhau­se denken viele nicht. Dabei trägt der Gebäu­de­sek­tor mit einem guten Drittel zum gesam­ten CO2-Ausstoß bei. 

Im eigenen Zuhau­se auf moder­ne, klima­freund­li­che Techno­lo­gien zu setzen, zahlt sich gleich mehrfach aus: fürs Klima, in Form einge­spar­ter Energie­kos­ten und mit attrak­ti­ven staat­li­chen Zuschüssen.

Drei Wege zur staat­li­chen Förderung

Mit den Förder­pro­gram­men verfolgt die Bundes­re­gie­rung das erklär­te Ziel der Klima­neu­tra­li­tät bis zum Jahr 2050. Priva­ten Hausei­gen­tü­mern kommen BAFA- und KfW-Förder­pro­gram­me sowie die steuer­li­che Absetz­bar­keit zugute, zum Beispiel wenn sie die alte Heiztech­nik auf den Stand von heute bringen wollen. Etwa unter bit.ly/Bosch-Foerderung-Heizung hat Bosch Thermo­tech­nik alle Möglich­kei­ten der CO2-sparen­den Förde­rung von Heizungs­sys­te­men und die drei Schrit­te zum schnel­len Antrag zusam­men­ge­fasst. So bietet das Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trol­le (BAFA) mit seiner Förde­rung einen Anreiz für Bauher­ren, die den Austausch oder die Erwei­te­rung ihrer Heizungs­an­la­ge planen. Sie profi­tie­ren von einer direk­ten Auszah­lung. Beson­ders attrak­tiv wird die Förde­rung, sobald eine Ölhei­zung ausge­tauscht wird. Dann ist ein zusätz­li­cher Zuschuss von zehn Prozent drin. Insge­samt können Hausbe­sit­zer mit einer Förde­rung von bis zu 45 Prozent rechnen — voraus­ge­setzt, sie entschei­den sich für Syste­me, die erneu­er­ba­re Energien nutzen oder darauf vorbe­rei­tet sind. Von einem Zuschuss von bis zu 35 Prozent profi­tie­ren Kunden im Neubau: Hier sind ausschließ­lich regene­ra­ti­ve Wärme­er­zeu­ger förderfähig.

Grund­stein für das Effizienzhaus

Die KfW unter­stützt haupt­säch­lich die energe­ti­sche Sanie­rung von Wohnge­bäu­den, die zum Effizi­enz­haus-Standard führt. Dafür muss ein Energie­be­ra­ter hinzu­ge­zo­gen werden. Zu den förder­fä­hi­gen Einzel­maß­nah­men gehören die Wärme­däm­mung, der Austausch von Fenstern und Außen­tü­ren sowie die Optimie­rung der Heizungs­an­la­ge. Ausschließ­lich über die KfW geför­dert werden die Erneue­rung und der erstma­li­ge Einbau einer Lüftungs­an­la­ge. Alter­na­tiv gibt es seit 2020 die Option, steuer­li­che Vortei­le bei der energe­ti­schen Moder­ni­sie­rung im selbst genutz­ten Wohnraum in Anspruch zu nehmen. Dabei werden 20 Prozent der Inves­ti­tio­nen verteilt über drei Jahre von der Steuer­schuld abgezo­gen — aller­dings ist dies bis 40.000 Euro begrenzt. Hausei­gen­tü­mer sollten daher genau überle­gen, welches Förder­pro­gramm für ihre Pläne am besten geeig­net ist.