LINDAU – Am Diens­tag­nach­mit­tag (3. Novem­ber) hat die Bundes­po­li­zei einen senega­le­si­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen nach Öster­reich zurück­ge­wie­sen. Der Insas­se eines Fernrei­se­bus­ses aus Itali­en wollte die Beamten bei der Einrei­se­kon­trol­le am Grenz­über­gang Hörbranz mit den Dokumen­ten seines Bruders täuschen.

Lindau­er Bundes­po­li­zis­ten kontrol­lier­ten am Montag­abend auf der BAB 96 die Insas­sen eines Fernbus­ses aus Mailand. Ein Senega­le­se wies sich hierbei mit einem gülti­gen senega­le­si­schen Reise­pass und unbefris­te­ten italie­ni­schen Aufent­halts­ti­tel aus. Die Bundes­po­li­zis­ten stell­ten jedoch fest, dass es sich bei dem Mann, den sie vor sich hatten, nicht um die Person auf dem Dokumen­ten­fo­to handel­te. Die Beamten fanden durch die Überprü­fung der Finger­ab­drü­cke heraus, dass es sich bei dem Busrei­sen­den tatsäch­lich um einen in Deutsch­land gedul­de­ten Auslän­der handel­te, gegen den nun durch seine Aus- und anschlie­ßen­de Wieder­ein­rei­se ein Einrei­se- und Aufent­halts­ver­bot für die Bundes­re­pu­blik wirksam gewor­den war. Der Migrant, der erstmals 2014 nach Deutsch­land einge­reist war, hatte 2015 einen Asylan­trag gestellt. Dieser wurde negativ beschie­den; da die Herkunft des 26-Jähri­gen aufgrund seiner Passlo­sig­keit nicht zweifels­frei geklärt war, hatte der Mann eine Duldung erhalten.

Die Bundes­po­li­zis­ten verbrach­ten den Migran­ten zum Bundes­po­li­zei­re­vier Lindau. Als der 26-Jähri­ge dort durch­sucht werden sollte, wehrte sich der Mann jedoch so heftig gegen die Maßnah­me, dass ihn die Beamten zu Boden bringen mussten. Dabei verletz­te sich ein Polizist an der Hand.

Der Beschul­dig­te gab in seiner Verneh­mung zu, dass die zur Kontrol­le vorge­zeig­ten Dokumen­te seinem Bruder gehören und er diese ohne dessen Wissen mitge­nom­men hatte. Der Westafri­ka­ner wusste durch­aus, dass er mit seiner Duldung nicht reisen darf.

Die Bundes­po­li­zis­ten wiesen den Asylbe­wer­ber aufgrund der bestehen­den Wieder­ein­rei­se­sper­re nach Öster­reich zurück und zeigten ihn wegen versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se, Missbrauchs von Ausweis­pa­pie­ren und Wider­stan­des gegen Vollstre­ckungs­be­am­te an. Die Bundes­po­li­zei ermit­telt zudem auch gegen die angeb­li­che deutsche Lebens­ge­fähr­tin des Senega­le­sen wegen Beihil­fe zur versuch­ten unerlaub­ten Einrei­se. Ersten Ermitt­lun­gen zufol­ge hatte der Senega­le­se seiner Freun­din die Passda­ten des Bruders übermit­telt, worauf­hin die 46-Jähri­ge das Busti­cket für den Asylbe­wer­ber gekauft und ihm per Handy zugesandt hatte.