WANGEN — Ab 1. Januar 2022 gilt in der Stadt Wangen eine neue Gebüh­ren­ord­nung auf den Parkplät­zen in der Kernstadt und in deren Umfeld. Sämtli­che Parkplät­ze in der Innen­stadt sind dann gebüh­ren­pflich­tig. An Pendler richtet sich das Angebot einer Parkvignette. 

Folgen­de Parkplät­ze können künftig ausschließ­lich mit Vignet­te genutzt werden: Stadt­hal­le (P3), Jahnstra­ße (P4), Kanal­weg (P5 und Längs­par­ker), Stadi­on (P7), Im Nieder­dorf (P8), Im Ebnet (P9, ohne Längs­par­ker), Kneipp­weg, Bahnhof­stra­ße (Adler­ge­bäu­de) und Weißgerberweg.

Die Vignet­te gilt neben dem Parkschein aus dem Automa­ten oder dem Handy­par­ken auf folgen­den Plätzen: Argen­cen­ter (P15), Aumüh­le­weg (P2), Scher­rich­mühl­weg (P14) und Scher­rich­mühl­weg (gegen­über Sport Jakob). 

Auf allen übrigen Parkplät­zen in der Kernstadt bleibt es beim Bezah­len mit Parkschein oder Handy. Die Gebüh­ren­pflicht gilt montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 14. 

Die Jahres­vi­gnet­te kann jeweils bereits im Dezem­ber gekauft werden. Sie gilt dann bis Ende Januar des übernächs­ten Jahres. Das bedeu­tet: Die Vignet­te für 2022 kann ab dem 6. Dezem­ber 2021 gekauft werden. Sie behält dann bis Ende Januar 2023 ihre Gültig­keit. Die Vignet­te ist im Bürger­amt, im Gäste­amt und in den Ortsver­wal­tun­gen erhältlich. 

Eine Jahres­vi­gnet­te kostet 100 Euro. Wer die Vignet­te später braucht, bezahlt auch weniger: ab dem 1. April 80 Euro, ab dem 1. Juli 60 Euro und ab dem 1. Oktober 40 Euro. 

Die Vignet­te ist rund und für das Jahr 2022 in Blau gehal­ten, wobei die Farbe jährlich wechselt. Sie ist an die Windschutz­schei­be zu kleben, ähnlich wie das von Autobahn­vi­gnet­ten in den Nachbar­län­dern bekannt ist. Die Vignet­te zeigt neben der Silhou­et­te der Altstadt auch das Stadt­wap­pen und trägt eine indivi­du­el­le Nummer und die jewei­li­ge Jahreszahl. 

Die Vignet­te wird in unbegrenz­ter Stück­zahl ausge­ge­ben. Das heißt: es gibt damit keinen Anspruch auf einen freien (Wunsch-)Parkplatz.

Hinweis: Alle Parkplät­ze der Gebüh­ren­zo­nen 1,2, und 3 sind künftig gebüh­ren­pflich­tig. Die Parkge­bühr in der Gebüh­ren­zo­ne 1 beträgt pro Stunde 1,20 Euro. Die Parkge­bühr in der Gebüh­ren­zo­ne 2 beträgt pro Stunde 1 Euro. Die Parkge­büh­ren in der Gebüh­ren­zo­ne 3 können ausschließ­lich über die Vignet­te entrich­tet werden.