BERLIN (dpa) — Ab Diens­tag gelten deutsch­land­weit schär­fe­re Kontakt­be­schrän­kun­gen. Aber nicht alle Bundes­län­der warten bis dahin. Ein Überblick über die aktuel­len Regeln.

Im Kampf gegen Corona werden Kontak­te im priva­ten und öffent­li­chen Leben weiter einge­schränkt. Spätes­tens vom 28. Dezem­ber an soll bei priva­ten Treffen generell eine Obergren­ze von zehn Perso­nen gelten — auch für Geimpf­te und Genese­ne. Ausge­nom­men sind Kinder unter 14 Jahren.

Doch nicht alle Länder wollen mit der verstärk­ten Pande­mie­be­kämp­fung bis nach dem Weihnachts­fest warten. Die Regeln im Einzelnen:

Baden-Württem­berg

Neue Vorschrif­ten der Corona-Verord­nung werden ab Montag gelten — also unmit­tel­bar nach Weihnach­ten. Es gibt nun auch eine Sperr­stun­de in der Gastro­no­mie. Sie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 05.00 Uhr morgens. In der Silves­ter­nacht beginnt die Sperr­stun­de erst um 01.00 Uhr. Die neue Verord­nung gilt zunächst bis zum 24. Januar.

Bayern

Auch die Landes­re­gie­rung Bayern setzt den Bund-Länder-Beschluss zum 28. Dezem­ber um. Ab Diens­tag dürfen sich dann nur noch maximal zehn Geimpf­te und Genese­ne privat treffen — dies gilt bei priva­ten Zusam­men­künf­ten außer­halb der Gastro­no­mie. Das bislang für große überre­gio­na­le Sport­ver­an­stal­tun­gen gelten­de Zuschau­er­ver­bot gilt künftig zudem für große überre­gio­na­le Kultur­ver­an­stal­tun­gen und vergleich­ba­re Veranstaltungen.

Berlin

In der Haupt­stadt gelten die Kontakt­be­schrän­kun­gen für Geimpf­te und Genese­ne wie verein­bart ab dem 28. Dezem­ber. Kultur- oder Sport­ver­an­stal­tun­gen bleiben unter stren­gen Hygie­ne-Bedin­gun­gen und mit reduzier­ten Obergren­zen erlaubt. Clubs können wie Gaststät­ten auch weiter öffnen, aller­dings wird das Tanzen untersagt.

Branden­burg

Höchs­tens zehn Menschen bei priva­ten Treffen — das gilt schon ab Montag für die Branden­bur­ger, auch für Geimpf­te und Genese­ne. Andere Verschär­fun­gen bleiben in Kraft. Dazu zählt die nächt­li­che Ausgangs­be­schrän­kung für Ungeimpf­te in Hotspot-Regio­nen. Für Demos im Freien gilt eine Obergren­ze von 1000 Teilneh­mern plus Masken­pflicht und Mindest­ab­stand. An Silves­ter sind Ansamm­lun­gen verbo­ten, für beleb­te Plätze gilt ein Böllerverbot.

Bremen

Im kleins­ten Bundes­land sind seit Heilig­abend Clubs und Diskos geschlos­sen, Tanzver­an­stal­tun­gen sind verbo­ten. Im Einzel­han­del und in der Gastro­no­mie, in Kultur und Sport gilt 2G. Die Beschrän­kun­gen der Kontak­te für Ungeimpf­te bestehen fort — ein Haushalt darf sich nur mit zwei weite­ren Perso­nen anderer Haushal­te treffen. Ab dem 28. Dezem­ber werden wie in den anderen Bundes­län­dern auch priva­te Treffen für alle auf bis zu zehn Perso­nen begrenzt.

Hamburg

In der Hanse­stadt traten alle Maßnah­men der Eindäm­mungs­ver­ord­nung schon 24.12. in Kraft, inklu­si­ve der Kontakt­be­schrän­kung für Geimpf­te und Genese­ne auf zehn Perso­nen. Außer­dem gilt eine Sperr­stun­de für die Gastro­no­mie ab 23.00 Uhr. Nur in der Silves­ter­nacht dürfen Restau­rants, Bars und Kneipen bis 1.00 Uhr am Neujahrs­mor­gen offen bleiben. Stehti­sche in der Gastro­no­mie dürfen nicht mehr genutzt werden. Zudem gibt es ein Tanzver­bot, das faktisch der Schlie­ßung von Clubs und Disko­the­ken gleichkommt.

Hessen

In der Öffent­lich­keit dürfen sich ab 28. Dezem­ber nur noch Gruppen von maximal zehn Menschen treffen. Sind Ungeimpf­te dabei, gelten die noch stren­ge­ren Regeln (ein Haushalt plus maximal zwei Menschen eines weite­ren Haushalts). Im priva­ten Bereich bleibt es in Hessen aber bei einer dringen­den Empfeh­lung für diese Kontakt­be­schrän­kun­gen. Der Betrieb von Tanzlo­ka­len wird landes­weit unter­sagt. Die Obergren­ze für alle Veran­stal­tun­gen drinnen oder draußen liegt in Hessen von Diens­tag an bei 250 Teilnehmern.

Mecklen­burg-Vorpom­mern

Im Nordos­ten gelten die verschärf­ten Kontakt­be­schrän­kun­gen schon seit Heilig­abend. Clubs und Disko­the­ken sind schon seit Länge­rem geschlos­sen. Zum 27. Dezem­ber müssen zudem Kinos, Theater, Museen, Schwimm­bä­der oder andere Freizeit­ein­rich­tun­gen im ganzen Land schlie­ßen, weil die landes­ei­ge­ne Corona-Ampel seit mehre­ren Tagen auf Rot steht.

Nieder­sach­sen

Die von Bund und Ländern beschlos­se­nen verschärf­ten Kontakt­be­schrän­kun­gen greifen in Nieder­sach­sen vom 27. Dezem­ber an. Dann dürfen sich nur noch Gruppen von bis zu zehn Geimpf­ten und Genese­nen treffen — Kinder nicht gerech­net. Für Ungeimpf­te sind die Vorschrif­ten stren­ger: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Perso­nen eines weite­ren Haushalts treffen. Um Infek­tio­nen über die Feier­ta­ge zu vermei­den, hat das Land verfügt, dass bis zum 15. Januar für Gastro­no­mie und andere öffent­li­che Berei­che die Aufla­gen der Warnstu­fe 3 gelten. Clubs mussten von Heilig­abend an schlie­ßen, Veran­stal­tun­gen mit mehr als 500 Menschen sind verboten.

Nordrhein-Westfa­len

Im Westen Deutsch­lands treten die Kontakt­be­schrän­kun­gen für immuni­sier­te Perso­nen ebenfalls zum 28. Dezem­ber in Kraft. Eine Begren­zung auf eine bestimm­te Zahl von Hausstän­den gibt es hier nicht, Kinder bis einschließ­lich 13 Jahren werden nicht mitge­zählt. Der MPK-Beschluss zum Zuschau­er­ver­bot bei Großver­an­stal­tun­gen wird eins zu eins für NRW übernom­men. Zudem werden Masken­pflich­ten und 2G-plus-Regel für den Freizeit­be­reich ausgedehnt.

Rhein­land-Pfalz

Leere Zuschau­er­rän­ge sind in Rhein­land-Pfalz bereits seit Donners­tag bei überre­gio­na­len Sport‑, Kultur- und anderen Großver­an­stal­tun­gen vorge­schrie­ben. Ab Diens­tag gelten dann auch die weiter­ge­hen­den Kontakt­be­schrän­kun­gen im priva­ten Bereich.

Saarland

Im kleins­ten Flächen­land werden die Kontakt­be­schrän­kun­gen für Genese­ne und Geimpf­te ebenfalls zum 28. Dezem­ber umgesetzt. Bereits zum Weihnachts­fest galt im Saarland die Regelung, dass Ungeimpf­te oder Nicht-Genese­ne mit Perso­nen aus dem eigenen Haushalt und maximal zwei Perso­nen aus einem weite­ren Haushalt zusam­men­kom­men dürfen. Bislang durfte höchs­tens eine Person aus einem weite­ren Haushalt hinzu­kom­men. Hochschu­len müssen Studie­ren­den eine Teilnah­me an Lehrver­an­stal­tun­gen in digita­ler Form ermög­li­chen, wenn diese keinen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erbrin­gen können.

Sachsen

Der Freistaat hat seine Notfall­ver­ord­nung angepasst. In Sachsen galten aller­dings wegen hoher Infek­ti­ons­zah­len schon seit dem 19. Novem­ber Kontakt­be­schrän­kun­gen, wie sie andere Länder jetzt einfüh­ren. Am 28. Dezem­ber treten einige Verschär­fun­gen in Kraft, darun­ter eine FFP2-Masken­pflicht in geschlos­se­nen öffent­li­chen Einrich­tun­gen und bei körper­na­hen Dienst­leis­tun­gen. An Beerdi­gun­gen dürfen maximal 20 Perso­nen mit 3G-Nachweis teilneh­men. Die seit Novem­ber bestehen­de nächt­li­che Ausgangs­sper­re für beson­ders betrof­fe­ne Corona-Hotspots wird fortgesetzt.

Sachsen-Anhalt

Seit Donners­tag dürfen in Sachsen-Anhalt keine Clubs und Disko­the­ken mehr öffnen. Weil der Landtag die epide­mi­sche Lage festge­stellt hat, haben die Landkrei­se und kreis­frei­en Städte die Möglich­keit, weite­re Maßnah­men zu verhän­gen. Für Geimpf­te und Genese­ne bleibt es in Sachsen-Anhalt zunächst bei der Empfeh­lung, sich nicht mit mehr als zehn Perso­nen zu treffen. Minis­ter­prä­si­dent Reiner Hasel­off (CDU) schloss aller­dings nicht aus, in den kommen­den Tagen noch einmal nachzusteuern.

Schles­wig-Holstein

Trotz relativ niedri­ger Corona-Infek­ti­ons­zah­len sollen auch im Norden der Republik vom 28. Dezem­ber an die in der Bund-Länder-Runde verein­bar­ten Kontakt­be­schrän­kun­gen gelten. Geplant ist zudem eine erheb­li­che Reduzie­rung der mögli­chen Kapazi­tä­ten von Clubs und Disko­the­ken unter den bereits gülti­gen 2G-plus-Regeln, bei denen zusätz­lich zum Impf- oder Genese­nen-Nachweis ein negati­ver Corona-Test vorge­zeigt werden muss.

Thürin­gen

Die Erfur­ter Landes­re­gie­rung setzt die Bund-Länder-Beschlüs­se zum 28. Dezem­ber um. Bei den Kontakt­be­schrän­kun­gen werden hier aller­dings Kinder nur bis zum Alter von zwölf Jahren nicht mitge­zählt. Clubs und Disko­the­ken sind in Thürin­gen schon länger geschlos­sen. Auch Volks­fes­te, Weihnachts­märk­te oder Messen sind unter­sagt. An den Thürin­ger Schulen wird es an den ersten beiden Tagen nach den Ferien (3./4.1.) keinen Unter­richt geben. Bis zum 14. Januar soll dann Distanz­un­ter­richt stattfinden.