Er galt als einer der ganz Großen im deutschen Filmge­schäft — jetzt wird er womög­lich vor Gericht gestellt: Die Staats­an­walt­schaft München I hat Dieter Wedel wegen Verge­wal­ti­gung angeklagt.

MÜNCHEN (dpa) — Dieter Wedel war ein Gigant in der deutschen Film- und Fernseh­bran­che. In den 1990er Jahren ging kaum etwas ohne ihn. Er hat Kultfil­me geschaf­fen wie die Mehrtei­ler «Der Schat­ten­mann» oder «Der große Bellheim».

Doch seit einiger Zeit überschat­tet ein echter Krimi­nal­fall das Lebens­werk des inzwi­schen 81 Jahre alten Regis­seurs. Das neues­te Kapitel darin: Die Staats­an­walt­schaft München I hat nach drei Jahren Ermitt­lungs­zeit Ankla­ge gegen ihn erhoben wegen des Vorwurfs der Verge­wal­ti­gung, wie die Behör­de mitteilt. Wenn das Landge­richt München I die Ankla­ge zulässt, wird der berühm­te Filme­ma­cher, der die Vorwür­fe entschie­den bestrit­ten hat, vor Gericht gestellt.

Laut Ankla­ge soll er «zu einem nicht mehr genau bestimm­ba­ren Zeitpunkt zwischen Juni und Oktober 1996, vermut­lich Ende Oktober 1996» die damals 27 Jahre alte Schau­spie­le­rin Jany Tempel in einem Münch­ner Luxus­ho­tel verge­wal­tigt haben. Sie soll sich dort zu einem Vorstel­lungs­ge­spräch mit Wedel getrof­fen und mit ihm gemein­sam eine eroti­sche Szene gelesen haben. Dabei soll Wedel, so die Staats­an­walt­schaft, «den Entschluss gefasst haben, Geschlechts­ver­kehr mit der Geschä­dig­ten zu vollzie­hen und dabei etwaigen Wider­stand gegebe­nen­falls mit Gewalt zu überwin­den». Nach einer körper­li­chen Ausein­an­der­set­zung soll er sie dann verge­wal­tigt haben.

Die 20-seiti­ge Ankla­ge führt nach Angaben der Staats­an­walt­schaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutach­te­rin sowie Kalen­der­ein­trä­ge als Beweis­mit­tel an. Auch Wedel selbst soll sich demnach 2019 zu den Vorwür­fen geäußert haben. Wie genau, das ließ die Staats­an­walt­schaft offen. Öffent­lich hat Wedel die Vorwür­fe bestrit­ten und dazu sogar eine eides­statt­li­che Erklä­rung abgege­ben. Ende August 2018 sagte er der «Bild»-Zeitung: «Inzwi­schen bin ich froh, dass es diese Ermitt­lun­gen gibt. Ich vertraue auf die Staats­an­walt­schaft.» Für Wedel gilt bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Entschei­dung in dem Straf­ver­fah­ren die Unschuldsvermutung.

Weder das mutmaß­li­che Opfer Tempel noch ihr Anwalt Alexan­der Stevens wollen sich zunächst zur Entschei­dung der Staats­an­walt­schaft äußern. Dafür meldet sich Wedels Anwäl­tin Dörthe Korn mit schar­fer Kritik zu Wort: «Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren, das von einer fast beispiel­lo­sen öffent­li­chen Vorver­ur­tei­lung einge­lei­tet und beglei­tet wurde, dauert seit mehr als drei Jahren an, ohne dass sich in dieser Zeit durch­grei­fen­de neue Gesichts­punk­te zur Belas­tung unseres 81-jähri­gen Mandan­ten ergeben haben», sagt die Rechts­an­wäl­tin aus der Kanzlei von Peter Gauwei­ler am Freitag laut Mitteilung.

Das Gesche­hen liege fast 25 Jahre zurück, betont sie. «Der Tatvor­wurf beruht letzt­lich allein auf der Behaup­tung der Neben­klä­ge­rin, die diese gegen­über einem Presse­or­gan unter dem Vorbe­halt machte, dass die angeb­li­che Tat verjährt sei und die Wahrheit ihrer Beschul­di­gung nicht mehr in einem Gerichts­ver­fah­ren überprüft werden dürfe.»

Die Wedel vorge­wor­fe­ne Tat ist nach Angaben der Staats­an­walt­schaft wegen einer Änderung des Straf­ge­setz­bu­ches aus dem Jahr 2015 noch nicht verjährt. Die Verjäh­rungs­frist bei Sexual­straf­ta­ten beträgt laut Staats­an­walt­schafts-Spreche­rin Anne Leiding in der Regel 20 Jahre. Somit wäre die mutmaß­li­che Tat erst im Jahr 2019 verjährt gewesen — ein Jahr nach Aufnah­me der Ermitt­lun­gen. «Durch die Aufnah­me der Ermitt­lun­gen im Jahr 2018 wurde die Verjäh­rung unter­bro­chen», sagt Leiding.

Wedel ist der wohl bekann­tes­te deutsche Kultur­schaf­fen­de, der in der sogenann­ten #MeToo-Debat­te beschul­digt wurde, sich an Frauen vergrif­fen zu haben. Der Fall kam Anfang 2018 ins Rollen. Damals beschul­dig­ten drei Schau­spie­le­rin­nen Wedel im «Zeit-Magazin», sie in den 1990er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Die #MeToo-Debat­te war 2017 ins Rollen gekom­men. Vor allem Frauen poste­ten in sozia­len Netzwer­ken millio­nen­fach ihre Erfah­run­gen mit sexuel­len Übergrif­fen. Nach Bekannt­wer­den trat Wedel im Januar als Inten­dant der Bad Hersfel­der Festspie­le zurück. 

Die Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft hatten sich lange hinge­zo­gen — nach Angaben der Behör­de vor allem auch, weil Zeugen im Ausland vernom­men werden mussten. «Die erheb­li­che Dauer der Ermitt­lun­gen liegt vor allem darin, dass der Sachver­halt bereits lange zurück­liegt», begrün­det die Behör­de die Verfah­rens­dau­er am Freitag.

Erst Ende Januar hatte die General­staats­an­walt­schaft München eine Fachauf­sichts­be­schwer­de von Tempels Anwalt Stevens über die lange Ermitt­lungs­dau­er gegen die Staats­an­walt­schaft München I abgewiesen.

«Meine Mandan­tin hält das inzwi­schen für eine Farce», sagte Stevens damals. «Der Fall Weinstein in den USA war viel komple­xer. Und der ist längst abgeschlos­sen.» Vorwür­fe gegen den US-Filmpro­du­zen­ten Harvey Weinstein wegen sexuel­ler Übergrif­fe und Macht­miss­brauchs hatten die weltwei­te MeToo-Bewegung ausgelöst.