STUTTGART (dpa/lsw) — Auf dem Höhepunkt der Corona-Krise hat das Land Firmen mit Milli­ar­den­hil­fen unter die Arme gegrif­fen. Etwa ein Drittel dieser Corona-Sofort­hil­fen aus dem Jahr 2020 muss nun nach Angaben der «Stutt­gar­ter Nachrich­ten» (Montag) zurück­ge­zahlt werden. Nach Berech­nun­gen der landes­ei­ge­nen L‑Bank würden 599,5 Millio­nen Euro des Geldes zurück­ge­for­dert, teilte auch das Wirtschafts­mi­nis­te­ri­um mit. Insge­samt waren in den ersten Monaten der Pande­mie mehr als 2,1 Milli­ar­den Euro als erste Hilfen an Firmen gezahlt worden.

Mit der Sofort­hil­fe wurden zu Beginn der Pande­mie Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge unter­stützt, die damals in einer existenz­be­dro­hen­den Lage gewesen waren. Falls der früher gemel­de­te Liqui­di­täts­eng­pass aber gerin­ger war als angenom­men, müssen die Firmen das Geld zurück­zah­len. Das Rückmel­de­ver­fah­ren hatte Unmut bei Betrof­fe­nen ausgelöst.

Insge­samt waren mehr als 245 000 Anträ­ge gestellt worden. Schwer zu bezif­fern ist aber nach Angaben des Wirtschafts­mi­nis­te­ri­ums die genaue Zahl der Unter­neh­men, da manche Firmen in dem Zeitraum auch mehre­re Anträ­ge gestellt haben.

Die Unter­neh­men haben bis Ende Juni 2023 Unter­neh­men Zeit, das Geld zurück­zu­ge­ben. Wirtschafts­mi­nis­te­rin Nicole Hoffmeis­ter-Kraut (CDU) hat bereits angekün­digt, es würden alle Spiel­räu­me für großzü­gi­ge Lösun­gen bei der Schluss­ab­rech­nung genutzt. Dazu gehör­ten indivi­du­el­le Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen.