RAVENSBURG — Mit Beginn der warmen Jahres­zeit ist die Anzahl der Motor­rad­fah­re­rin­nen und ‑fahrer auf Deutsch­lands Straßen wieder deutlich gestie­gen, so auch hier in Oberschwaben. 

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) weist deshalb auf die erheb­li­che Unfall­ge­fahr hin, die mit dem Motor­rad­fah­ren verbun­den ist. Etwa ein Drittel aller Opfer im Straßen­ver­kehr seien Zweirad­fah­rer (inklu­si­ve Fahrrad­fah­rer). „Seit 2011 hat sich die Zahl der Toten um 20 Prozent nahezu verdop­pelt. Die teils schwer­wie­gen­den Folgen eines Unfalls können durch eine geziel­te Erste Hilfe meist deutlich gemin­dert werden“, sagt DRK-Geschäfts­füh­rer Gerhard Krayss vom Kreis­ver­band Ravens­burg e.V.. Die gefähr­lichs­te Unfall­fol­ge beim Motor­rad­fah­ren sei eine Kopfverletzung.

Bevor man mit dem Motor­rad startet, sollte in jedem Fall die adäqua­te Schutz­klei­dung – auch für einen mögli­chen Sozius – angelegt werden, rät DRK-Geschäfts­füh­rer Krayss. Trotz Schutz­klei­dung könne es zu großflä­chi­gen Hautab­schür­fun­gen und bei länge­ren Asphalt­rut­schern zu Verbren­nun­gen kommen.

Die schwers­te und gefähr­lichs­te Unfall­fol­ge sei die Kopfver­let­zung mit Bewusst­lo­sig­keit. Hier stelle sich immer wieder die Frage der Helmab­nah­me. „Zum Freima­chen und Freihal­ten der Atemwe­ge muss der Helm unbedingt abgenom­men werden, sonst wird der Patient ersti­cken“, sagt Krayss. Die Abnah­me solle vorsich­tig und am besten zu zweit, könne aber auch allei­ne durch­ge­führt werden (siehe hierzu auch ausführ­lich https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/verkehrsunfall/helm-abnehmen/). Anschlie­ßend werde das Unfall­op­fer in die Seiten­la­ge gebracht. 

Bei Verdacht auf Knochen­bruch sollte der Verletz­te möglichst wenig bewegt werden, sofern durch die Positi­on (mitten auf der Straße) keine zusätz­li­che Gefahr bestehe. Eine mögli­che Schie­nung bei Knochen­brü­chen sei Aufga­be des Rettungs­diens­tes, der unmit­tel­bar alarmiert werden müsse (Notruf 112) und die weite­re Versor­gung des Verletz­ten überneh­me. Offene Brüche müssten bis dahin mit keimfrei­em Wundver­band bedeckt, geschlos­se­ne gekühlt werden. Hautab­schür­fun­gen und flächen­haf­te Verbren­nun­gen sollten mit einem Verbands­tuch bedeckt werden.