DUBAI/MÜNCHEN (dpa) — Das geplan­te «Oktober­fest» in Dubai wird zum Fall für die Justiz. Am Freitag kommen­der Woche (25. Juni) verhan­delt das Landge­richt München I über eine einst­wei­li­ge Verfü­gung der bayeri­schen Landes­haupt­stadt gegen die Veran­stal­ter des Dubai-«Oktoberfests», wie eine Spreche­rin bestä­tig­te. Zuvor hatte die «Medien­grup­pe Münch­ner Merkur tz» darüber berichtet.

Unter dem Motto «Oktober­fest goes Dubai» werde der unzutref­fen­de Eindruck erweckt, das Oktober­fest ziehe in diesem Jahr nach der erneu­ten corona-beding­ten Absage in München nach Dubai um, hatte das Wirtschafts­re­fe­rat schon Mitte Mai mitge­teilt. Die Stadt verlangt von den Organi­sa­to­ren eine Unter­las­sungs- und Verpflich­tungs­er­klä­rung, in der sie sich bereit­erklä­ren, nicht mehr mit dem Oktober­fest München für ihr Event zu werben.

«Es ist aus Sicht der Landes­haupt­stadt München erschre­ckend, dass Dritte die Absage zum Anlass nehmen, sich selbst zu berei­chern, indem sie den weltwei­ten guten Ruf des Oktober­fests ausnut­zen und sugge­rie­ren, dass eine Verbin­dung zwischen dem Origi­nal und der Veran­stal­tung in Dubai bestehe», sagte der Münch­ner Wirtschafts­re­fe­rent und Wiesn-Chef Clemens Baumgärt­ner (CSU). «Ziel unseres recht­li­chen Vorge­hens ist es, den weltweit guten Ruf des Münch­ner Oktober­fes­tes zu schützen.»