Hunder­te Menschen haben am Samstag in München gegen die Corona-Maßnah­men demons­triert. Für Dutzen­de von ihnen gibt es ein juris­ti­sches Nachspiel.

MÜNCHEN (dpa/lby) — Nach mehre­ren Demons­tra­tio­nen in München gegen die staat­li­chen Corona-Maßnah­men am Samstag hat es mehr als 50 Anzei­gen gegeben. Wie die Polizei mitteil­te, waren darun­ter mehr als 30 Ordnungs­wid­rig­kei­ten wegen Verstö­ßen gegen das Versamm­lungs- und Infek­ti­ons­schutz­ge­setz sowie über 20 Straf­ta­ten wie der Gebrauch unrich­ti­ger Attes­te und Wider­stand gegen Vollstre­ckungs­be­am­te. Außer­dem wurde ein Mann festge­nom­men, der im Verdacht steht, bei einer frühe­ren Veran­stal­tung einen Journa­lis­ten angegrif­fen zu haben.

500 Beamte waren den Angaben zufol­ge am Samstag bei drei Kundge­bun­gen in der Landes­haupt­stadt im Einsatz. Die größte davon wurde von der Polizei in der Nähe des bayeri­schen Landtags aufge­löst, weil «der überwie­gen­de Teil dieser Perso­nen (…) die vorge­ge­be­nen Aufla­gen, wie eine Masken­tra­ge­pflicht und ausrei­chen­de Abstän­de zuein­an­der nicht» einge­hal­ten habe. Statt der angemel­de­ten 500 waren laut Polizei rund 2500 Menschen zu der Protest­ak­ti­on unter dem Motto «Ein Jahr Lockdown-Politik — es reicht» gekom­men. Auch vor Parla­men­ten in andern deutschen Städten hatte es am Samstag Demons­tra­tio­nen unter diesen Schlag­wor­ten gegeben.

Eine Versamm­lung am Münch­ner Königs­platz konnte nach Polizei­an­ga­ben gar nicht erst begin­nen, weil die maximal erlaub­te Teilneh­mer­zahl schon vor dem Start überschrit­ten wurde. Am Marien­platz wurde eine Demons­tra­ti­on ebenfalls wegen zu vieler Teilneh­mer vorzei­tig beendet.