Die Richter sahen das anders: Die Masken­pflicht sei ein geeig­ne­tes Mittel im Kampf gegen die Pande­mie. Es sei nicht zu beanstan­den, diese Masken­pflicht an Schulen landes­weit zu verhän­gen. Auch wenn im Landkreis Ravens­burg derzeit weniger Menschen als im Landes­durch­schnitt infiziert sind: Dies könne sich jeder­zeit schnell ändern. Landkreis­gren­zen würden von Schülern und Lehrern «in vielen Fällen täglich überschrit­ten», teilte der VGH in Mannheim am Freitag mit. (Az. 1 S 3201/20)