MANNHEIM (dpa/lsw) — Das Atomkraft­werk Neckar­west­heim II im Landkreis Heilbronn bleibt weiter am Netz. Der Verwal­tungs­ge­richts­hof (VGH) Baden-Württem­berg lehnte einen Eilan­trag von Atomkraft­geg­nern ab, die den Betrieb wegen angeb­li­cher Gefah­ren durch Risse an Rohren unter­sa­gen lassen wollten. Die Voraus­set­zun­gen für eine einst­wei­li­ge Anord­nung zur sofor­ti­gen Still­le­gung des Meilers seien nicht erfüllt, teilte der VGH mit Sitz in Mannheim am Montag mit.

Die Antrag­stel­ler, darun­ter die Anti-Atom-Initia­ti­ve «ausge­strahlt», hatten bereits Ende 2020 vor dem VGH Klage gegen den Weiter­be­trieb einge­reicht, nachdem das Umwelt­mi­nis­te­ri­um ihren Antrag auf Still­le­gung abgelehnt hatte. Über diese Klage ist noch nicht entschie­den. Mit dem Eilan­trag vom vergan­ge­nen Juni hatten die Aktivis­ten geltend gemacht, dass es ihnen nicht zugemu­tet werden könnte, die Entschei­dung im Haupt­sa­che­ver­fah­ren abzuwarten.

Dem folgte der VGH nicht. Der Erfolg im Haupt­sa­che­ver­fah­ren sei «nicht überwie­gend wahrschein­lich», so das Gericht. Außer­dem könne auch nicht davon ausge­gan­gen werden, dass den Antrag­stel­lern existen­zi­el­le Gefah­ren für Leib und Leben drohten. Die Initia­ti­ve «ausge­strahlt» kriti­sier­te die Entschei­dung. Die Gefahr von Rissen sei weiter­hin akut. Der VGH-Beschluss ist unanfecht­bar (Az.: 10 S 1870/21).

Gesetz­lich vorge­se­hen ist, dass Block II spätes­tens zum 31. Dezem­ber diesen Jahres ohnehin abgeschal­tet wird. Damit würden im Südwes­ten keine Atommei­ler mehr laufen.