Memmin­gen (dpa) — Männer dürfen sich «Fischer­kö­nig» nennen. Frauen nur als «Kübel­mäd­le» die gefan­ge­nen Fischen bewachen. Nun fällt zum Memmin­ger Fischer­tag ein wichti­ges Urteil. Das könnte Folgen für Männer-Tradi­tio­nen in anderen Verei­nen haben.
Seit Jahrhun­der­ten dürfen Frauen nicht beim Ausfi­schen mitma­chen — jetzt soll auch beim tradi­tio­nel­len Memmin­ger Fischer­tag die Gleich­be­rech­ti­gung Einzug erhal­ten. Der Ausschluss von Frauen aus der Gruppe der Stadt­bach­fi­scher durch den veran­stal­ten­den Verein sei eine unzuläs­si­ge Diskri­mi­nie­rung, urteil­te das Amtsge­richt in Memmin­gen am Montag. Geklagt hatte ein weibli­ches Mitglied. Ob der Verein das Urteil akzep­tiert, ist aller­dings fraglich. Es ist noch nicht rechts­kräf­tig (Az. 21C952/19).
Zum Fischer­tag kommen jedes Jahr Zehntau­sen­de Besucher in die Stadt im Allgäu. Hunder­te Männer sprin­gen dabei in den Stadt­bach, um mit Keschern den schwers­ten Fisch zu fangen und «Fischer­kö­nig» zu werden. Teilneh­men dürfen laut Satzung des Fischer­tags­ver­eins aber nur Männer und Jungen ab sechs Jahren, die seit mindes­tens fünf Jahren in Memmin­gen wohnen und eine Prüfung ablegen. Frauen blieb die Rolle vorbe­hal­ten, als «Kübel­mäd­le» am Rand Wasser­kü­bel für die gefan­ge­nen Fische zu bewachen.Sollte das Urteil Rechts­kraft erlan­gen, könnte es auch über Memmin­gen hinaus Folgen haben. Richte­rin Katha­ri­na Erdt beton­te, eine männli­che Tradi­ti­on allein sei bei einer Veran­stal­tung mit heraus­ra­gen­der Bedeu­tung kein zuläs­si­ger Grund für Diskri­mi­nie­rung. Der Fischer­tags­ver­ein mit rund 4500 Mitglie­dern habe eine beson­de­re sozia­le Macht­stel­lung in der Stadt und müsse sich an den Grund­satz der Gleich­be­hand­lung im Grund­ge­setz halten.Damit folgte das Amtsge­richt der Argumen­ta­ti­on der Kläge­rin. Das Urteil habe eine grund­sätz­li­che Bedeu­tung, beton­te deren Anwäl­tin Susann Bräck­lein. Verei­ne seien damit ans Diskri­mi­nie­rungs­ver­bot im Grund­ge­setz gebun­den. «Wir hoffen auf eine Ausstrah­lungs­wir­kung auf andere Verei­ne und gesell­schaft­li­che Berei­che», sagte Bräck­lein. «Der Weg war sehr lang, der Wider­stand sehr groß.» 

Die Kläge­rin aus Memmin­gen hatte vor dem Prozess zweimal beantragt, durch eine Änderung der Vereins­sat­zung auch Frauen die Teilnah­me am Stadt­bach­fi­schen zu ermög­li­chen. Beide Male stimm­te eine große Mehrheit der Delegier­ten­ver­samm­lung dagegen. Das Urteil des Amtsge­richts bedeu­te «einen Tick mehr Gleich­be­rech­ti­gung», sagte die Kläge­rin nach der Verkün­dung. Sie freue sich, dass ihr Verein damit im 21. Jahrhun­dert ankomme.

Der Fischer­tags­ver­ein hatte den Ausschluss von Frauen vom Höhepunkt des Volks­fests mit der Wahrung eines jahrhun­der­te­al­ten Brauch­tums begrün­det und sich auf die Vereins­frei­heit berufen. Das Ausfi­schen des Stadt­bachs sei stets Männern vorbe­hal­ten gewesen, Frauen könnten sich in jeder anderen Unter­grup­pe des Vereins engagieren.

«Wir sind über das Urteil verwun­dert», sagte Vereins­vor­sit­zen­der Micha­el Ruppert nun. «Die Autono­mie von Verei­nen sehen wir dadurch deutlich einge­schränkt.» Über das weite­re Vorge­hen wolle man nach der schrift­li­chen Urteils­be­grün­dung in den Vereins­gre­mi­en entschei­den. «Das Thema wurde in den vergan­ge­nen Jahren in Memmin­gen emotio­nal disku­tiert und hat die Menschen in der Stadt gespal­ten», sagte Memmin­gens Oberbür­ger­meis­ter Manfred Schil­der (CSU). Zumin­dest er ist überzeugt: «Glück­li­cher­wei­se ist diese Diskus­si­on nun beendet.» Von Frede­rick Mersi, dpa